Arbeitnehmerentsendung
Arbeitseinsätze im Ausland erfolgreich durchführen
Der Einsatz von Arbeitnehmern im Ausland gehört für viele Unternehmen zum Tagesgeschäft, löst aber dennoch regelmäßig viele Fragen im Bereich des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungs- und Einreiserechts aus.
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Arbeitseinsätze im Ausland erfordern eine systematische und sorgfältige Planung. Mit diesen Informationen können die arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Herausforderungen gemeistert werden.
„Mobiles Arbeiten im Ausland“ rückt immer mehr in den Fokus der Unternehmen. Doch wie genau kann das funktionieren? Die Broschüre „Orientierungshilfe im rechtlichen Dschungel“ gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was zunächst leicht umsetzbar erscheint, entwickelt sich bei näherem Hinsehen zu einem rechtlichen Bürokratiemonster. Hier finden Sie die wichtigsten Botschaften der VDMA-Veranstaltungsreihe zum Thema „Mobiles Arbeiten im Ausland“.
Hybride Arbeitsmodelle gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wenn aber auf Dauer und regelmäßig Arbeitnehmer für ein deutsches Unternehmen in anderen Staaten tätig sind, ergeben sich daraus steuerliche Konsequenzen.
"Mobiles Arbeiten im Ausland" ist zu einem Top-Thema für Unternehmen geworden, die für qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands attraktiv sein möchten. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Dienstleister bieten vergünstigte Konditionen – exklusiv für VDMA-Mitglieder.
Arbeitseinsätze in Europa: Welche Meldepflichten gelten in welchem Land? Infoblätter als praxisnahe Arbeitshilfe für VDMA-Mitglieder.
Die EU-Kommission hat den Startschuss für ein EU-weit einheitliches digitales Meldeportal zur Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegeben. Der VDMA begrüßt diesen ersten Schritt zum Bürokratieabbau ausdrücklich.
Seit dem 1.Oktober 2024 sind Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sind, verpflichtet, einen sogenannten Punkteführerschein für Baustellen zu besitzen.
Am 3. Dezember 2024 von 10 bis 11 Uhr CET informieren die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (AHK) und der VDMA in einem Web-Event zu den aktuellen Einreiseregelungen bei Arbeitseinsätzen im Vereinigten Königreich.
Die unterschiedlichen Meldepflichten in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen bei Arbeitseinsätzen vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wie können Unternehmen damit umgehen?
Die elektronische Einreisegenehmigung ETA ist derzeit für einige Länder gültig und wird ab 2. April 2025 auch auf europäische Länder erweitert. Hier die aktuellen Länderübersichten.
Das neue Europäisches Parlament steht. Eine gute Gelegenheit, um die neuen Europa-Abgeordneten aktiv auf die Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern aufmerksam zu machen.
Seit dem 1. Juli 2024 müssen Arbeitseinsätze in Tschechien über eine Online-Meldeplattform gemeldet werden. Das Prozedere ist aufwändig und viele Regelungen noch unklar.
Montageeinsätze in Polen fallen wie anderen proaktive Handlungen unter die polnischen Meldepflichten. Was gilt es beim Meldeprozedere zu beachten?
Neun EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten eine Erklärung zur Einführung eines gemeinsamen elektronischen Formulars zur Meldung von Arbeitseinsätzen in Europa. Der VDMA begrüßt diese Initiative.
Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Anwendung und Umsetzung der Entsenderichtlinie veröffentlicht. Ein wichtiges Signal, aber der VDMA hatte mehr erwartet.
Im BMF-Schreiben vom 12.12.2023 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungs- abkommen sind die Erläuterungen und Beispiele zur Bestimmung der Ansässigkeit erweitert worden.
Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen und Lohnsteuerfreiheit bei Auslandsaufenthalt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aktualisiert und klargestellt: Die Tätigkeit im häuslichen Umfeld begründet in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers.
Ein Tätigwerden im Ausland stellt aus rechtlicher Sicht einen sog. grenzüberschreitenden Sachverhalt dar, welcher zu einer Kollision unterschiedlicher Rechtsordnungen führt.
Europa-Interessierte aufgepasst! Mit unserer neuen Web-Seminarreihe „EU Bubble talks – 30 minutes insights from Brussels“ blicken wir hinter die Kulissen der europäischen Politik und nehmen Sie mit.
Die EU-Kommission hat Ende 2023 eine Empfehlung für die Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz und einen Vorschlag für ein Verhandlungsmandat angenommen.
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In unserer Herbst-Runde stellen unsere Steuerexperten wichtige Neuerungen anschaulich und praxisnah vor.
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