Arbeitsrecht
Immer auf dem aktuellen Stand

Ob Kurzarbeit, Werkverträge, Arbeitszeit oder Home-Office, die Rahmenbedingungen für modernes Arbeiten oder flexible Krisenmaßnahmen verändern sich stetig.
Der VDMA bietet seinen Mitgliedern einen ständig aktualisierten Überblick über die für Unternehmen und Personalverantwortliche relevanten Entscheidungen und rechtlichen Entwicklungen.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird.
Klagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung von Überstunden, muss er diese auch nachweisen können. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein Zeiterfassungssystem eingeführt hat.
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nimmt viele pandemiebedingte Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zurück. Auch in der Rechtsprechung wurden zudem Urteile in hoher Instanz entschieden.
Die Regelung des § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) macht die Gewährung einer Entschädigung für Zeiten der Quarantäne vom Impfstatus abhängig.
Die Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel lässt weiterhin auf sich warten. Die zuständige Arbeitsgruppe des Arbeitsstättenausschusses wird erst am 11. Mai 2022 hierzu wieder beraten.
Wie können Arbeitgeber auf die Vorlage eines gefälschten Impfausweises reagieren? Abmahnen oder gleich kündigen? Das ArbG Düsseldorf hat einen entsprechenden Fall entschieden.
Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zum 20. März 2022 auch die Home-Office Pflicht ausgelaufen.
Damit ein Geschäftsgeheimnis anerkannt wird, ist es u.a. notwendig, arbeitsrechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Dazu reichen allgemein gehaltene Verschwiegenheitsklauseln nicht aus.
Bereits in der sogenannten Fiktionsbescheinigung wird "Erwerbstätigkeit erlaubt" eintragen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet neue Perspektiven für Rekrutierung.
Es ist damit zu rechnen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine für einen längeren Zeitraum in Deutschland bleiben müssen.
Die Corona-Pandemie führt weiterhin zu erheblicher Verunsicherung im persönlichen wie beruflichen Bereich.
Bis zum 30. Juni 2022 gelten weiterhin Sonderregelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Der Bundesrat hat am 11. März 2022 das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz gebilligt.
Der Krieg in der Ukraine hat mittlerweile auch teilweise massive Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland.
Was auf den ersten Blick leicht umsetzbar erscheint, entwickelt sich bei näherem Hinsehen zu einem rechtlichen Bürokratiemonster.
Sind Zeiten einer behördlich angeordneten Quarantäne auf den Urlaub anzurechnen? Das ist zwischen Landesarbeitsgerichten umstritten – ein Überblick
Wie beweist man den Zugang einer per E-Mail abgegebenen Willenserklärung?
Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitwirkungsobliegenheiten kann unschädlich sein, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aufgrund andauernder Arbeitsunfähigkeit ohnehin nicht nehmen konnte.
Der EuGH hat festgestellt, dass vor der Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit zunächst Versetzungsmöglichkeiten zu prüfen sind.
Ein Arbeitgeber darf ein „2G-Modell“ einführen und Beschäftigten, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügen, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Viele Unternehmen arbeiten an dem Ziel agiler und innovationsfähiger zu werden. Die Chancen für den Wandel sind im Moment durch das gemeinsame Erfahren des Aufbrechens des Gewohnten günstig.
Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro beschlossen.
Die BDA hat im Januar 2022 eine FAQ-Liste veröffentlicht mit Details zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Vereinzelt können von dem zugehörigen Gesetz auch Bereiche von Unternehmen betroffen sein.
Wegen der erheblichen Verzögerung der elektronischen Übertragung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit von den Ärzten an die Krankenkassen wird die Pilotphase verlängert.
Verwaltungsgericht Berlin hält einmalige Impfung mit Johnson für ausreichend und Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für rechtswidrig.
Das RKI hat in seinen neuen fachlichen Vorgaben die Verkürzung der Dauer über den Genesenenstatus für geimpfte Personen aufgehoben.
Am 9. Februar 2022 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Sonderregelungen bei Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
Für die Ableistung eines Pflichtpraktikums als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums muss kein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der kürzlich verlängerten Kurzarbeitergeldregelungen und anderer offener Fragen folgende Fachliche Weisungen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen ersten Entwurf für das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG) vorgelegt.
Der Bundesrat hat der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung und der Coronavirus-Einreiseverordung am 14. Januar zugestimmt.
Die zersplitterte Tariflandschaft in Frankreich wird ab dem 1. Januar 2024 für die Metallindustrie übersichtlicher. Die Änderungen betreffen auch Maschinen- und Anlagenbauer außerhalb Frankreichs.
Was für eine ordnungsgemäße Erteilung einer elektronischen Lohnabrechnung erforderlich ist, hat das LAG Hamm entschieden.
Wer entgegen einem Hygienekonzept regelmäßige Corona-Tests verweigert, muss weder beschäftigt noch vergütet werden.
Die Vorlage eines „Maskenbefreiungsattests“ schließt weder das Direktionsrecht aus noch gibt dies einen Anspruch auf Versetzung.
Der VDMA China stellt mitgliederexklusiv Informationsblätter zum chinesischen Arbeitsrecht bereit. Vier Merkblätter mit verschiedenen Schwerpunkten stehen zum Download bereit.
Seit Ende November 2021 gilt am Arbeitsplatz verpflichtend die 3G-Regelung. Was positiv auf die Entwicklung der Pandemie wirken soll, stellt die Praktiker in den Betrieben vor große Herausforderungen.
im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden Sonderregelungen zur Kurzarbeit verlängert.
Arbeitgeber dürfen Urlaub bei Kurzarbeit Null anteilig kürzen
Die Kündigung wegen Weigerung der Teilnahme an betrieblichen Coronatests ohne vorherige Abmahnung ist unwirksam
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 die Fortführung der erhöhten Leistungssätze beschlossen.
Zum 23. November 2021 wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit traten am darauffolgenden Tag wichtige Bestimmungen für den Arbeitsplatz in Kraft.
Ein Betriebsratsmitglied mit aktuellem negativen PCR-Test darf nicht von einer Betriebsräteversammlung unter Verweis auf „2G-Regelungen“ ausgeschlossen werden
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages genügt die Unterzeichnung in elektronischer Form nicht.
Mit der Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 24. November 2021 bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, Corona-Tests anzubieten, bestehen.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde verlängert und in wenigen Punkten überarbeitet.
Mitte November 2021 haben Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze beschlossen.
Der VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann zur Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten:
Es ist richtig und überfällig, dass die Politik jetzt die Forderung nach einer Auskunftspflicht über den Impfstatus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt. Die Initiative kommt spät, hoffentlich nicht zu spät.
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