Arbeitseinsätze in Europa
Drei völlig unterschiedliche Themen sind zu beachten!

Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei völlig unterschiedlichen Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ “ zunehmend in den Fokus.
Die praktische Handhabung und die korrekte Beachtung aller Regelungen und Vorschriften stellen die VDMA-Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen.

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Kann es wirklich sein, dass bei einer kurzen Dienstreise in Europa eine A1-Bescheinigung erforderlich ist? Die Antwort ist einfach, kurz und unbefriedigend: Ja!
Weisen Sie Entscheidungsträger in der EU auf die bürokratischen Belastungen der Meldepflichten hin.
Mit einer Vielzahl von Ländern außerhalb der EU hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung regeln.
Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung der Richtlinie Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) – insbesondere zur Entlohnung und zur Gewährung der Arbeitsbedingungen vorgenommen.
Europa-Interessierte aufgepasst! Mit unserer neuen Web-Seminarreihe „EU Bubble talks – 30 minutes insights from Brussels“ blicken wir hinter die Kulissen der europäischen Politik und nehmen Sie mit.
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Basierend auf dem Leitfaden zur Telearbeit der EU-Kommission vom 13. Mai 2022 haben Deutschland und Österreich mit Weitblick eine Vereinbarung für die Zeit nach der COVID-19 Sonderreglung ab 1. Juli 2023 geschaffen.
Die EU-Kommission versucht, die Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf drei Wegen zu verringern. Welche sind dies?
Steuervereinbarungen zu Lasten des Arbeitnehmers bei Auslandsentsendung sind zulässig.
Schengenvisum kann kurzzeitigen Einsatz von Nicht-EU Servicetechnikern in Deutschland ermöglichen.
Mitglieder bringen ihre Fragestellungen mit zum virtuellen Gespräch mit den VDMA Abteilungen Steuern, Recht und Außenwirtschaft. Neue Veranstaltungsreihe ab März 2023.
Web-Event am 29. März 2023 von 10 bis 11 Uhr. Kooperation der AHK Italien mit dem VDMA.
Die EU-Kommission forderte 17 EU-Mitgliedstaaten auf, die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie einzuhalten.
Von Exportfinanzierung über China bis Handel mit Drittländern - der VDMA hat in einem Schreiben seine wichtigsten Aktivitäten im Jahr 2022 im Bereich des Handels dargelegt.
Im Juni 2022 hatte sich die EU-Verwaltungskommission auf den Erlass einer „No Impact Policy“ mit einer Übergangsfrist der pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022 geeinigt. Diese wurde jetzt bis 30. Juni 2023 verlängert.
"Mobiles Arbeiten im Ausland" ist zu einem Top-Thema für Unternehmen geworden, die für qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands attraktiv sein möchten. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Die VDMA-Umfrage „Arbeitseinsätze in Europa 2022” belegt erneut, dass der Flickenteppich der EU-Meldepflichten für VDMA-Mitgliedsunternehmen mit enormen Kosten und Aufwand verbunden ist.
ICUnet und Inhouse Mobility bieten nun vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder
Was genau bei der Meldung von Arbeitseinsätzen in Finnland zu beachten ist, erläuterte Petra Steffen von der Deutsch-Finnischen Handelskammer in Helsinki, bei der VDMA Web-Konferenz am 14. Juni 2022.
Arbeitseinsätze in Europa: Welche Meldepflichten gelten in welchem Land? Infoblätter als praxisnahe Arbeitshilfe für VDMA-Mitglieder.
Was zunächst leicht umsetzbar erscheint, entwickelt sich bei näherem Hinsehen zu einem rechtlichen Bürokratiemonster. Hier finden Sie die wichtigsten Botschaften der VDMA-Veranstaltungsreihe zum Thema „Mobiles Arbeiten im Ausland“.
Deutsche Maschinen sind in Norwegen gefragt. Nicht überraschend ist Deutschland der wichtigste Maschinenimporteur. Doch welche Meldungen sind erforderlich, bevor Mitarbeitende nach Norwegen reisen können?
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