Arbeitseinsätze in Europa
Drei völlig unterschiedliche Themen sind zu beachten!

Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei völlig unterschiedlichen Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ “ zunehmend in den Fokus.
Die praktische Handhabung und die korrekte Beachtung aller Regelungen und Vorschriften stellen die VDMA-Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen.

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Der Rat hat sein Verhandlungsmandat zur eDeclaration angenommen. Dies ist ein erster Schritt zu weniger Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Die EU-Kommission hat eine Binnenmarktstrategie vorgelegt und konzentriert sich darin auf die Beseitigung der 10 schädlichsten Hindernisse, darunter auch die Hemmnisse der Arbeitnehmerentsendung.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben beschlossen, einen Dialog über die Einreise und den Aufenthalt von Personen zu Geschäftszwecken aufzunehmen. Der VDMA hofft, dass dies Arbeitseinsätze in das Vereinigte Königreich erleichtert.
Der VDMA hat sich mit den EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament getroffen, um sich für die eDeclaration einzusetzen. Wenn diese angenommen wird, wäre dies ein erster wichtiger Schritt hin zum Bürokratieabbau.
Meldeverfahren, 90-Tage-Regelung und Lohn-Berechnung: VDMA-Infoblatt gibt praktische Tipps für die optimale Planung von Arbeitseinsätzen in der Schweiz.
Seit dem 17. März 2025 wird das Meldeverfahren für entsandte Mitarbeitende in die Schweiz ausschließlich über das Portal EasyGov abgewickelt. Die bisherige Anwendung für die Meldung von Kurzaufenthalten wurde am 14. März 2025 deaktiviert.
Praxistipps zu den Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Italien und über den im Oktober 2024 eingeführten Baustellenführerschein. Online-Veranstaltung in Kooperation mit der Deutsch-Italienischen Handelskammer am 27. März 2025.
Die Umsetzung der Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa stellt viele VDMA-Mitgliedsunternehmen vor eine große Herausforderung.
Die Schweiz und die EU haben es Ende 2024 geschafft ihre Beziehungen neu zu definieren. Ob die Regelungen in der erforderlichen Volksabstimmung in der Schweiz angenommen werden, ist fraglich.
Dienstleister bieten vergünstigte Konditionen – exklusiv für VDMA-Mitglieder.
Arbeitseinsätze in Europa: Welche Meldepflichten gelten in welchem Land? Infoblätter als praxisnahe Arbeitshilfe für VDMA-Mitglieder.
Die unterschiedlichen Meldepflichten in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen bei Arbeitseinsätzen vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wie können Unternehmen damit umgehen?
Die „Electronic Travel Authorization“ (ETA)wird ab April 2025 auf zahlreiche europäische Länder erweitert. Die Beantragung ist ab 5. März 2025 möglich.
Das neue Europäisches Parlament steht. Eine gute Gelegenheit, um die neuen Europa-Abgeordneten aktiv auf die Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern aufmerksam zu machen.
Seit dem 1. Juli 2024 müssen Arbeitseinsätze in Tschechien über eine Online-Meldeplattform gemeldet werden. Das Prozedere ist aufwändig und viele Regelungen noch unklar.
Montageeinsätze in Polen fallen wie anderen proaktive Handlungen unter die polnischen Meldepflichten. Was gilt es beim Meldeprozedere zu beachten?
Europa-Interessierte aufgepasst! Mit unserer neuen Web-Seminarreihe „EU Bubble talks – 30 minutes insights from Brussels“ blicken wir hinter die Kulissen der europäischen Politik und nehmen Sie mit.
Um der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden, ermöglicht eine multilaterale Rahmenvereinbarung ab dem 01. Juli 2023 flexiblere -von der Kollisionsnorm abweichende- Regelungen für Telearbeitnehmer.
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Basierend auf dem Leitfaden zur Telearbeit der EU-Kommission vom 13. Mai 2022 haben Deutschland und Österreich mit Weitblick eine Vereinbarung für die Zeit nach der COVID-19 Sonderreglung ab 1. Juli 2023 geschaffen.
Schengenvisum kann kurzzeitigen Einsatz von Nicht-EU Servicetechnikern in Deutschland ermöglichen.
Im Juni 2022 hatte sich die EU-Verwaltungskommission auf den Erlass einer „No Impact Policy“ mit einer Übergangsfrist der pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022 geeinigt. Diese wurde jetzt bis 30. Juni 2023 verlängert.
"Mobiles Arbeiten im Ausland" ist zu einem Top-Thema für Unternehmen geworden, die für qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands attraktiv sein möchten. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Veranstaltungen und Messen
Zur Planung von EU-Arbeitseinsätzen gehören sowohl die EU-Meldepflichten als auch die A1-Bescheinigung. Die praktische und korrekte Handhabung stellt Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen. Das VDMA Web-Event bietet Orientierung für Newcomer.
Stellen Sie Ihre Fragen zu Arbeitseinsätzen im Ausland und kommen Sie online ins Gespräch mit den VDMA Abteilungen Steuern, Recht und Außenwirtschaft!
Stellen Sie Ihre Fragen zu Arbeitseinsätzen im Ausland und kommen Sie online ins Gespräch mit den VDMA Abteilungen Steuern, Recht und Außenwirtschaft!
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