Im Fokus: Die Themen des VDMA Länderbüro Österreich
Dienstleister bieten vergünstigte Konditionen – exklusiv für VDMA-Mitglieder.
Arbeitseinsätze in Europa: Welche Meldepflichten gelten in welchem Land? Infoblätter als praxisnahe Arbeitshilfe für VDMA-Mitglieder.
Die EU-Kommission hat den Startschuss für ein EU-weit einheitliches digitales Meldeportal zur Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegeben. Der VDMA begrüßt diesen ersten Schritt zum Bürokratieabbau ausdrücklich.
Seit dem 1.Oktober 2024 sind Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sind, verpflichtet, einen sogenannten Punkteführerschein für Baustellen zu besitzen.
Am 3. Dezember 2024 von 10 bis 11 Uhr CET informieren die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (AHK) und der VDMA in einem Web-Event zu den aktuellen Einreiseregelungen bei Arbeitseinsätzen im Vereinigten Königreich.
Die unterschiedlichen Meldepflichten in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen bei Arbeitseinsätzen vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wie können Unternehmen damit umgehen?
Die elektronische Einreisegenehmigung ETA ist derzeit für einige Länder gültig und wird ab 2. April 2025 auch auf europäische Länder erweitert. Hier die aktuellen Länderübersichten.
Das neue Europäisches Parlament steht. Eine gute Gelegenheit, um die neuen Europa-Abgeordneten aktiv auf die Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern aufmerksam zu machen.
Seit dem 1. Juli 2024 müssen Arbeitseinsätze in Tschechien über eine Online-Meldeplattform gemeldet werden. Das Prozedere ist aufwändig und viele Regelungen noch unklar.
Montageeinsätze in Polen fallen wie anderen proaktive Handlungen unter die polnischen Meldepflichten. Was gilt es beim Meldeprozedere zu beachten?
Neun EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten eine Erklärung zur Einführung eines gemeinsamen elektronischen Formulars zur Meldung von Arbeitseinsätzen in Europa. Der VDMA begrüßt diese Initiative.
Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Anwendung und Umsetzung der Entsenderichtlinie veröffentlicht. Ein wichtiges Signal, aber der VDMA hatte mehr erwartet.
Im BMF-Schreiben vom 12.12.2023 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungs- abkommen sind die Erläuterungen und Beispiele zur Bestimmung der Ansässigkeit erweitert worden.
Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen und Lohnsteuerfreiheit bei Auslandsaufenthalt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aktualisiert und klargestellt: Die Tätigkeit im häuslichen Umfeld begründet in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers.
Ein Tätigwerden im Ausland stellt aus rechtlicher Sicht einen sog. grenzüberschreitenden Sachverhalt dar, welcher zu einer Kollision unterschiedlicher Rechtsordnungen führt.
Um der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden, ermöglicht eine multilaterale Rahmenvereinbarung ab dem 01. Juli 2023 flexiblere -von der Kollisionsnorm abweichende- Regelungen für Telearbeitnehmer.
Die gute Nachricht ist: Kurzzeitige Arbeitseinsätze im VK sind basierend auf einem Kauf- oder Leasingvertrags ohne Visum möglich. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Der VDMA setzt sich für weniger Bürokratie bei Arbeitseinsätzen in Europa ein. Ein Überblick der Zahlen und Fakten zeigt, dass es bis zum reibungslosen Binnenmarkt noch ein weiter Weg ist.
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Basierend auf dem Leitfaden zur Telearbeit der EU-Kommission vom 13. Mai 2022 haben Deutschland und Österreich mit Weitblick eine Vereinbarung für die Zeit nach der COVID-19 Sonderreglung ab 1. Juli 2023 geschaffen.
Im Juni 2022 hatte sich die EU-Verwaltungskommission auf den Erlass einer „No Impact Policy“ mit einer Übergangsfrist der pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022 geeinigt. Diese wurde jetzt bis 30. Juni 2023 verlängert.
"Mobiles Arbeiten im Ausland" ist zu einem Top-Thema für Unternehmen geworden, die für qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands attraktiv sein möchten. Doch was gilt es dabei zu beachten?
Kurzfristige Geschäftsreisen sind ohne Visum möglich, für Monteur- und Serviceeinsätze hingegen besteht eine Visumspflicht.
ICUnet und Inhouse Mobility bieten vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Diese steuerlichen Aspekte sind bei einem Arbeitseinsatz in den USA zu beachten.
Der VDMA macht sich stark für Bürokratieabbau und die eDeclaration. Neuigkeiten und Veranstaltungs-Hinweise rund um das Thema Arbeitseinsätze in Europa direkt per Newsletter erhalten.
Deutsche Maschinen sind in Norwegen gefragt. Nicht überraschend ist Deutschland der wichtigste Maschinenimporteur. Doch welche Meldungen sind erforderlich, bevor Mitarbeitende nach Norwegen reisen können?
Mitarbeiter sind vermehrt im Ausland tätig. Eine umfassende Prüfung der individuellen sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten ist in vielen Fällen notwendig.
In diesem Seminar bekommen einen kompakten Überblick über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Arbeitseinsätzen im Ausland.
In diesem Seminar lernen steuerrechtliche Probleme bei internationalen Einsätzen von Arbeitnehmern kennen und bekommen passende Lösungsmöglichkeiten an die Hand.
Die rechtlichen Rahmenbedingen sind komplex und müssen sorgfältig geprüft werden.
Ein vorübergehender Wechsel des Beschäftigungsortes aufgrund der aktuellen Pandemie kann Auswirkungen auf das bisher festgelegte Sozialversicherungsrecht haben
Das Protokoll zum Freihandelsabkommen enthält Regelungen (Sozial Security Coordination – SSC), die die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern gewährleisten.
Das mobile Arbeiten im Home-Office gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Trend zum Home-Office wird auch nach der Pandemie anhalten. Home-Office Tätigkeiten im Ausland können sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerlich unerwünschte Auswirkungen haben.
Verfahren für 68 Länder ausgesetzt
Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ zunehmend in den Fokus.
Die angeordnete Tätigkeit im Home-Office und Grenzschließungen können sich für Grenzpendler steuerlich nachteilig auswirken.
Der VDMA-Praxisleitfaden "Reiserisikomanagement für Arbeitseinsätze im Ausland" weist den Weg zur Einführung der passenden Strukturen und Prozessen im Unternehmen.
Ihre Kontakte in den Fach- und Landesverbänden zum Thema