Produktsicherheit EU & New Legislative Framework
Technische Regelwerke für Länder innerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums

Die Vorschriften zur Vermarktung von Produkten, insbesondere zur Produktsicherheit, sind in der Europäischen Union vollständige Harmonisierte. Das gilt in Erweiterung für den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und die Türkei, die die Vorschriften zur CE-Kennzeichnung 1:1 übernommen haben.
Diese vollständige Harmonisierung ist weltweit einmalig und Voraussetzung für den Binnenmarkt.

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Der neue Leitfaden zur Maschinenrichtlinie ist in der Version 2.2 ab sofort verfügbar. Lesen Sie die offizielle Rechtsauslegung zur Maschinensicherheit.
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie steht an und die EU-Kommission steht offensichtlich unter politischem Druck. Sind Bedenken gerechtfertigt?
Kunden möchten häufig bestimmte Komponenten für eine Maschine beistellen. Wie kann der Maschinenhersteller damit umgehen?
Sicherheit rund um das Thema Wasserstoff ist eine Selbstverständlichkeit – für unsere Mitglieder, die es gewohnt sind, Maschinen- und Anlagen zu entwickeln für komplexe und teils auch gefährliche Produkte.
Die europäische Industrie ist immer häufiger von Cyberangriffen betroffen, die fast ausnahmslos auf Schwachstellen in der Informationstechnik zurückgehen. Produktionsausfälle sind regelmäßig die Folge. Es ist daher richtig, dass die Europäische Kommission jetzt mit dem so genannten Cyber Resilience Act europaweit verpflichtende und einheitliche Vorgaben auf den Weg bringt.
Neues Online-Portal der EU-Kommission zur Meldung von Hindernissen bei der Vermarktung von Produkten.
Der Rat hat seine Verhandlungen zur Neufassung der Richtlinie „allgemeine Produktsicherheit“ abgeschlossen, wie auch der Ausschuss im Europaparlament. Jetzt geht es mit den Trilog-Verhandlungen weiter.
Der Blue Guide ist das zentrale Dokument zur Erläuterung übergreifender Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung. Die Fassung aus dem Jahr 2016 wurde aktualisiert.
Vielmehr ist die funktionale Sicherheit eine von mehreren wichtigen Aspekten, die es nach eingehender Risikobeurteilung zu betrachten und zu bestimmen gilt.
Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz werden zwei Ziele erreicht: Die Bestimmungen zur Marktüberwachung und die Anforderungen an den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen werden separiert.
Bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen sind wichtige Hinweise zu beachten, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Der VDMA hat diese Hinweise für die Praxis zusammengetragen, die über Erläuterungen im offiziellen Leitfaden hinausgehen.
Immer mehr Kunden steuern eigene Bauteile bei, wenn sie Maschinen in Auftrag geben. Klare Vereinbarungen sind da unumgänglich. Manch scheinbar gute Lösung ist jedoch ungeeignet!
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