Produktsicherheit EU
Technische Regelwerke für Länder innerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums

Die Vorschriften zur Vermarktung von Produkten, insbesondere zur Produktsicherheit, sind in der Europäischen Union vollständige Harmonisierte. Das gilt in Erweiterung für den Europäischen Wirtschaftsraum, die Schweiz und die Türkei, die die Vorschriften zur CE-Kennzeichnung 1:1 übernommen haben.
Diese vollständige Harmonisierung ist weltweit einmalig und Voraussetzung für den Binnenmarkt.

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Der neue Leitfaden zur Maschinenrichtlinie ist in der Version 2.2 ab sofort verfügbar. Lesen Sie die offizielle Rechtsauslegung zur Maschinensicherheit.
Die Neufassung der Maschinenrichtlinie steht an und die EU-Kommission steht offensichtlich unter politischem Druck. Sind Bedenken gerechtfertigt?
Kunden möchten häufig bestimmte Komponenten für eine Maschine beistellen. Wie kann der Maschinenhersteller damit umgehen?
Vielmehr ist die funktionale Sicherheit eine von mehreren wichtigen Aspekten, die es nach eingehender Risikobeurteilung zu betrachten und zu bestimmen gilt.
Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz werden zwei Ziele erreicht: Die Bestimmungen zur Marktüberwachung und die Anforderungen an den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen werden separiert.
Bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen sind wichtige Hinweise zu beachten, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Der VDMA hat diese Hinweise für die Praxis zusammengetragen, die über Erläuterungen im offiziellen Leitfaden hinausgehen.
Immer mehr Kunden steuern eigene Bauteile bei, wenn sie Maschinen in Auftrag geben. Klare Vereinbarungen sind da unumgänglich. Manch scheinbar gute Lösung ist jedoch ungeeignet!
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