Die schiere Fülle an Bürokratie in Deutschland muss dringend reduziert werden. Der Wechsel des Nationalen Normenkontrollrats zum Bundesministerium der Justiz bietet die Chance, die Rechtsetzung künftig klarer, einheitlicher und praxisnäher zu gestalten.
Die Übergangsfrist zur Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister läuft für Kapitalgesellschaften in Form von GmbH, Genossenschaft und Partnerschaft am 30. Juni 2022 ab.
VDMA-Reihe: Compliance im Mittelstand startet am 22.06.22 mit einem Überblick über die Grundlagen eines Compliance Management Systems
Bundesjustizministerium legt neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. EU-Whistleblowerrichtlinie vor (HinSchG-E)
Die OECD bittet um die Mitwirkung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei Umfragen zu Korruptionsrisiken und den Auswirkungen der Corona- und Wirtschaftskrise.
EU-Kommission präsentiert Strategie zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit
Der lang erwartete Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten liegt nun vor.
Seit diesem Jahr müssen sich Verbände und auch Unternehmen im neuen Lobbyregister eintragen, wenn sie unmittelbare Interessenvertretung gegenüber Bundestag oder Bundesregierung betreiben. Ziel ist es, eine höhere Transparenz der politischen Lobbyarbeit in Deutschland zu erreichen. Auch Unternehmen und sonstige Organisationen wie Netzwerke, Plattformen, Allianzen oder Initiativen können zur Registrierung im Lobbyregister verpflichtet sein, wenn sie regelmäßige oder auf Dauer angelegte Interessenvertretung gegenüber Bundestag oder Bundesregierung betreiben.
Aktuelles Informationsangebot zu allen Fragen rund um Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen.
Weitere Veranstaltung in der Reihe "Zukunft, aber sicher" - Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Sicherheitsbehörden
Die Umsetzungsfrist für die Implementierung der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht ist am 17.12.2021 abgelaufen. Was bedeutet das für Unternehmen in Deutschland?
Mit dem branchenübergreifenden Code of Conduct möchte der VDMA Unternehmen dabei unterstützen, Compliance- und Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen.
Das BMAS erstellt einen Katalog gängiger Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
VDMA Online-Veranstaltung am 30. November 2021 zur Eintragungspflicht im Transparenzregister
Mail zur Meldepflicht im Transparenzregister leitet Sie nicht auf die offizielle Internetseite des Transparenzregisters
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Kontrollbehörde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhält zwei neue Standorte in Borna (Sachsen) und Merseburg (Sachsen-Anhalt).
Das BMAS hat eine Übersicht der Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht.
BMAS stellt englische Version des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf ihrer Internetseite zum Herunterladen bereit.
EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Umgang mit dem Risiko von Zwangsarbeit in Lieferketten.
Europäische Spitzenverbände setzen sich für die Möglichkeit der Einrichtung eines zentralen unternehmensinternen Meldekanals im Konzern ein. Unterstützen Sie uns dabei mit Ihren Erfahrungsberichten!
Durch die Änderung des Geldwäschegesetzes werden Unternehmen verpflichtet, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen.
Das im Bundestag am 11. Juni 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Brüssel hat die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern reformiert. Für den Maschinenbau ändert sich kaum etwas, aber: Die Neufassung der Dual-Use-Verordnung ist - wieder einmal - komplizierter geworden.
Einigung der Koalitionspartner zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhöht Wahrscheinlichkeit der Verabschiedung in dieser Legislaturperiode.
Viele betroffene Maschinenbauer haben es noch nicht bemerkt: Wer auch nur ein kleines Spezialbauteil für Rüstungsgüter produziert, unterliegt seit dem 1. Mai 2021 der Investitionsprüfung.
Regierungsentwurf des Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche bringt weitere Belastungen für Unternehmen.
Die Bundesländer haben gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise für den Nicht-Finanzsektor veröffentlicht, zu dem auch der Maschinenbau zählt.
Das Transparenzregister wird durch den Gesetzentwurf des TraFinG Gw zum Vollregister umgestaltet. Der Wegfall bestehender Mitteilungsfiktionen bringt weitere Belastungen für Unternehmen.
Das zuständige Bundesministerium BMJV hat im Rahmen der bis zum 17.12.2021 erforderlichen nationalen Umsetzung der sog. „Whistleblower-Richtlinie“ einen Gesetzentwurf erarbeitet.
Die zuständigen Bundesministerien BMZ und BMAS haben sich mit dem BMWi auf ein nationales Lieferkettengesetz verständigt.
Aufgrund zunehmender Anfragen möchten wir nachfolgend einen kurzen Überblick zum aktuellen Diskussionsstand des Verbandssanktionengesetzes (VerSanG) geben.
Der VDMA steht für freien und fairen Wettbewerb. Um den unverfälschten Wettbewerb und Rechtssicherheit für Mitglieder auch in der täglichen Verbandsarbeit zu garantieren, verpflichtet sich der VDMA auf ein umfangreiches Compliance Programm.
Exportkontrolle wird teils unterschätzt, teils überschätzt. VDMA-Mitglieder können sich im VDMA Rat und Hilfe holen, um Exportbeschränkungen zu erkennen, einzuhalten und unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Der Bundesrat kritisierte in seiner Sitzung vom September 2020 den Regierungsentwurf des Verbandssanktionengesetzes und mahnt, kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern.
Zweites NAP-Monitoring erfüllt nicht die Erwartungen der Bundesregierung. Die Bundesminister Dr. Gerd Müller (BMZ) und Hubertus Heil (BMAS) sprechen sich für eine gesetzliche Regelung aus.
Mit EU-Verordnung 2020/855 wurden die Länder aktualisiert, die als Drittstaat mit hohem Risiko im Sinne des § 15 Abs. 3 Geldwäschegesetzes verstärkte Sorgfaltspflichten auslösen.
Das BMJV hat am Dienstag, 16.06.2020 überraschend den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (Verbandssanktionengesetz - VerSanG) veröffentlicht.
Am 22. April 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den lange erwarteten referatsübergreifend abgestimmten Entwurf eines Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG-E) vorgelegt.
Das Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) geht mit der zweiten repräsentativen Erhebung vom 2. März bis 24. April 2020 in die nächste und letzte Runde.
Laut Mitteilung von Bundesjustiziministerin Christine Lamprecht vom 09. März 2020 hat die Koalition eine Einigung über den Referentenentwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG) erzielt.
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