Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2118: Einführung einer Versicherungspflicht für selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 – 20 km/h auf öffentlichen Straßen.
Fahrzeugtechnischer Rundgang des Sonderausschusses Landwirtschaftliche Fahrzeuge des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) am 13.11.2023 hochkarätig besetzt.
Deutlicher Handlungsbedarf bei Transportwegen und Genehmigungsverfahren. Denn nur wenn die Transportinfrastruktur stimmt, kommen Güter zum Kunden und Einsatzort. Das gilt insbesondere auch für große und schwere Technologien zur Umsetzung der Energiewende.
Die Hersteller von großen und schweren Gütern sehen sich zunehmend mit steigenden Anforderungen an den Erhalt von Sondergenehmigungen zur Nutzung bestimmter Strecken konfrontiert.
Am 30. März hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Typgenehmigung für verkehrssicherheitsbezogene Anforderungen an selbstfahrende Maschinen vorgelegt.