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Maschinenverordnung

Veranstaltung beendet
Kostenlose Veranstaltung

Die Maschinenrichtlinie wurde neu gefasst. Im Juni 2023 wurde die neue EU-Verordnung Maschinen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Was erwartet den Hersteller? Welche Vorbereitungen können Sie bereits heute treffen? Und welche Vorteile aber auch welche Herausforderungen bringt die neue Vorschrift? Informieren Sie sich aus erster Hand zum aktuellen Stand, diesmal beim Gastgeber FANUC Deutschland GmbH in Neuhausen auf den Fildern.

Veranstaltung beendet
Kostenlose Veranstaltung
Di. 06.05.25 10:00 - 15:15 Uhr
Veranstaltungsort
  • FANUC Deutschland GmbH
  • Bernhäuser Str. 36
  • 73765 Neuhausen
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

Die Maschinenrichtlinie wurde neu gefasst. Im Juni 2023 wurde die neue EU-Verordnung Maschinen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Was erwartet den Hersteller? Welche Vorbereitungen können Sie bereits heute treffen? Und welche Vorteile aber auch welche Herausforderungen bringt die neue Vorschrift? Informieren Sie sich aus erster Hand zum aktuellen Stand, diesmal beim Gastgeber FANUC Deutschland GmbH in Neuhausen auf den Fildern.

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Referent Thomas Kraus aus der VDMA-Abteilung Technikpolitik und Standardisierung ist Mitglied des Maschinenausschusses und hat intensiven Kontakt zur EU-Kommission. Die neue EU-Verordnung Maschinen wird Bestimmungen zur Gesamtheit von Maschinen enthalten, wie das auch unter der bestehenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Fall ist. Daher sollten Sie sich zu den bestehenden Regelungen auf dem Laufenden halten. 
  • Es gibt z.B. neue Bestimmungen zur digitalen Betriebsanleitung und Montageanleitung bei unvollständigen Maschinen. Die EU-Einbau- und Konformitätserklärung darf ebenfalls in digitaler Form geliefert werden.
  • Die Beistellung von Kunden wird immer wichtiger. Wie können Kundenbeistellungen beim Konformitätsbewertungsverfahren der Maschine mit einbezogen werden? Ist die Deklaration der Maschine als unvollständige Maschine überhaupt ein Lösungsansatz? 
  • Wie ist mit Künstlicher Intelligenz umzugehen und welche Herstellerpflichten ergeben sich daraus?
  • Eine weitere Bestimmung regelt die Rechtsfolgen der wesentlichen Veränderung. Diese können hohe wirtschaftliche Auswirkungen haben. Maschinenbauer sind regelmäßig mit diesen wichtigen Fragen konfrontiert, wie die Anfragen unserer Mitglieder eindrucksvoll zeigen.

Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein und tauschen Sie Ihre Gedanken mit Ihren Fachkollegen aus den anderen Mitgliedsunternehmen und mit den Referenten aus. 

Hinweis:
Diese Veranstaltung des VDMA Baden-Württemberg ist für Mitgliedsfirmen kostenlos und auf 70 TeilnehmerInnen limitiert. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (max. 2 Teilnehmer pro Unternehmen). Veranstaltungssprache ist deutsch. Wir danken der Firma FANUC Deutschland GmbH ganz herzlich für die Gastfreundschaft und freuen uns auf eine erkenntnisreiche Veranstaltung in Neuhausen auf den Fildern. 

Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie trotz erfolgter Anmeldung verhindert sind. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Agenda

Di. 06.05.25

09:30 - 10:00 Uhr

Eintreffen der TeilnehmerInnen, Begrüßungskaffee

10:00 - 10:05 Uhr

Begrüßung, kartellrechtliche Hinweise und aktuelle Themen im VDMA

Dr. Raphael Neuhaus, VDMA Baden-Württemberg, Stuttgart

10:05 - 10:25 Uhr

Begrüßung des Gastgebers & Firmenvorstellung

Agus Atmosudiro, Technical Manager Factory Automation, FANUC Deutschland GmbH

10:25 - 11:10 Uhr

Die neue EU Verordnung Maschinen – Teil 1

• Was kann der Hersteller erwarten und welche Herausforderungen gibt es?
• Wie wird der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen?
• Was ist bei prüfpflichtigen Maschinen zu erwarten?

Thomas Kraus, VDMA Technikpolitik und Standardisierung, Frankfurt am Main

11:10 - 11:20 Uhr

Kaffeepause

11:20 - 12:00 Uhr

Die neue EU Verordnung Maschinen – Teil 2

• Werden Anforderungen an die Cybersecurity in die neue Vorschrift aufgenommen?
• Welche Rolle wird künstliche Intelligenz spielen?

Thomas Kraus, VDMA Technikpolitik und Standardisierung, Frankfurt am Main

12:00 - 12:30 Uhr

Führung durch den Showroom

12:30 - 13:30 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

13:30 - 14:15 Uhr

Kundenbeistellung

• Ist die unvollständige Maschine eine geeignete Lösung?
• Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung von Maschinen, bei denen der Kunde etwas ergänzen möchte
• Konformitätsbewertung – Wie können Kundenbeistellungen erfasst werden?
• Wird der Kunde zum Lieferanten des Herstellers?

Thomas Kraus, VDMA Technikpolitik und Standardisierung, Frankfurt am Main

14:15 - 14:45 Uhr

Umbau von Maschinen – die wesentliche Veränderung

Was sind die Merkmale und die Rechtsfolgen einer wesentlichen Veränderung?
• Können diese gesetzlichen Pflichten in privaten Verträgen abweichend geregelt werden oder was ist in diesen Fällen zu beachten?
• Welche Punkte sind beim Umbau zu beachten, der keine wesentliche Veränderung darstellt?
• Welchen rechtlichen Status haben Maschinen, die umgebaut werden sollen und umgebaut wurden, ohne wesentlich verändert worden zu sein?

Thomas Kraus, VDMA Technikpolitik und Standardisierung, Frankfurt am Main

14:45 - 15:15 Uhr

Erfahrungsaustausch & Diskussion

15:15 - 15:15 Uhr

Geplantes Ende der Veranstaltung

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