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Berichtspflichten für die Unternehmen

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Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Element des EU-Pakets "Fit for 55". Ziel dieses Pakets ist es, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Der CBAM verpflichtet Unternehmen, die emissionsintensive Güter in die EU importieren, so genannte CBAM-Emissionszertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Herkunftsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis in der EU auszugleichen.

Der CBAM wird in seiner endgültigen Form ab 2026 gelten und befindet sich derzeit in der Übergangsphase. Unsere Themenseite gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

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Aus unseren Inhalten
CBAM-Entwicklungen im Jahr 2025

2025 ist das letzte Jahr vor der vollständigen Umsetzung des europäischen CO2-Grenzmechanismus (CBAM). Welche neuesten Entwicklungen müssen die EU-Unternehmen berücksichtigen?

Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Kommission stimmt Verschiebung der Entwaldungsverordnung nach massiver Kritik um ein Jahr zu.

Kombinierte Nomenklatur 2025 veröffentlicht

Die EU-Kommission hat die Kombinierte Nomenklatur (Warennummern) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Für den Maschinenbau gibt es nur wenige Änderungen.

Regulierungsübersicht: Ihr Wegweiser im Regulierungsdschungel

Regulierungen sind Instrumente, um die Stabilität und Integrität von Märkten und Branchen zu gewährleisten. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher, der Förderung des fairen Wettbewerbs und der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Stabilität.

Information zum Ermessensspielraum bei der Angabe von Standardwerten

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) informiert über die Möglichkeit der Unternehmen zum Nachweis der Anstrengungen, um Daten zu CBAM-Waren zu erhalten, sowie die Nutzung ihres Ermessensspielraums in der Bewertung der CBAM-Berichte

Webinar der Kommission über die CBAM-Übergangszeit

Am 19. Juni veranstaltete die EU-Kommission ein Webinar für Unternehmen, die derzeit verpflichtet sind, Emissionen im Zusammenhang mit Importen im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism zu melden.

CBAM – CO2 Grenzausgleichssystem

Großer Aufwand bei der Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystem

Übergangsphase des EU CO2 Grenzausgleichs (CBAM) hat begonnen

Am 1. Oktober 2023 begann die Übergangsphase und der erste Berichtszeitraum des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

“Mangelhafte Gesetzgebung macht Umsetzung unmöglich"

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist mangelhaft. Unternehmen können die Berichtspflichten nicht umsetzen, weil die benötigten Daten nicht geliefert werden.

Carbon Border Adjustment Mechanism Berichtspflichten ab Juli 2024

In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 müssen sich die Unternehmen auf die nächste Phase der Berichterstattungspflichten einstellen, in der primäre Emissionsdaten von Lieferanten eine wichtige Rolle spielen.

CBAM – Verzögerungen bei der Berichtsabgabe geklärt

Die DEHSt informiert über Vorgehen bei nicht rechtzeitig eingereichten Berichten.

"CBAM-Schnellschuss ist absolut inakzeptabel!"

Unternehmen sollen in Kürze ihre Berichte zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) einreichen, obwohl der gesamte Anmeldeprozess mit zu heißer Nadel gestrickt ist. Die Politik muss daher die Einführungsphase der Berichte verlängern.

VDMA-Positionen zu EU-Themen im Überblick

Ob neue Freihandelsabkommen, Gesetzgebung zur Erreichung der Klimaziele oder Vorschläge zur Digitalisierung und vieles mehr - das European Office in Brüssel setzt sich auf europäischer Ebene für die Interessen der Maschinenbauindustrie ein.

VDMA: Klimaschutz braucht neue Technologien wie Power-to-X

Der Maschinenbau sieht sich in der Verantwortung, Lösungen zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu finden. Power-to-X ist erfolgversprechend. Auch die Politik hat das Potential inzwischen erkannt.

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Dokumente & Downloads

Weitere Experten- und Fokusthemen

Weitere Experten- und Fokusthemen
Regulierungsübersicht
Ihr Wegweiser im Regulierungsdschungel. Regulierungen sind Instrumente, um die Stabilität und Integrität von Märkten und Branchen zu gewährleisten. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher, der Förderung des fairen Wettbewerbs und der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Stabilität.
Green Deal
Mit dem “Green Deal” hat die Europäische Kommission im Jahr 2019 ein weitreichendes Programm für mehr Klima- und Umweltschutz in der EU vorgelegt. Zentrales Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden, die Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber dem Emissionsniveau von 1990 zu senken und die Kreislaufwirtschaft in Europa weiter zu fördern.
Klimaneutrale Produktion
Auch die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus müssen sich auf den Weg zur Klimaneutralität machen. Die VDMA-Initiative "Klimaneutrale Produktion" unterstützt dabei.
Nachhaltigkeitsmanagement
Ob Klimaschutzziele, Enkeltauglichkeit oder menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – Nachhaltigkeit ist in aller Munde und die Erwartungen an die Unternehmen, verantwortlich zu agieren, steigen stetig.

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