Bundesjustizministerium legt neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. EU-Whistleblowerrichtlinie vor (HinSchG-E)
Der Entwurf der EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Anhang liegt nun auch auf Deutsch vor
EU-Kommission präsentiert Strategie zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit
Der lang erwartete Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten liegt nun vor.
Der Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz geht viel zu weit und wird von vielen Unternehmen nicht umsetzbar sein - insbesondere wenn damit auch die Kunden inkludiert wären. Das Gesetz muss sich auf die Aktivitäten begrenzen, die ein Unternehmen auch kontrollieren kann.
Der VDMA setzt sich für ein europäisches Lieferkettengesetz ein, das auch für die international vernetzten Mittelständler des Maschinen- und Anlagenbaus umsetzbar ist. Warum ist die Ausgangsituation der Maschinenbauer besonders und wie könnten handhabbare Sorgfaltspflichten für die Lieferketten aussehen?
Der VDMA hat sich in den angedachten "Branchendialog Wirtschaft und Menschenrechte" mit Politik und NGOs von Anfang an intensiv eingebracht. Die Ziele des Branchendialogs wurden im Verlauf aber so ausgeweitet, dass sie für den industriellen Mittelstand nicht mehr handhabbar sind. Daher hat der VDMA den Branchendialog Ende vergangenen Jahres verlassen.
Das geplante EU-Lieferkettengesetz muss unbedingt für die mittelständischen Maschinenbaufirmen handhabbar und umsetzbar sein. Die Sorgfaltspflicht muss sich auf das beschränken, was die Unternehmen kontrollieren können und wo es ein offensichtliches Risiko in der Lieferkette gibt.
Das BMAS erstellt einen Katalog gängiger Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
VDMA Online-Veranstaltung am 30. November 2021 zur Eintragungspflicht im Transparenzregister
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Kontrollbehörde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhält zwei neue Standorte in Borna (Sachsen) und Merseburg (Sachsen-Anhalt).
Das BMAS hat eine Übersicht der Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht.
Der überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Maschinen- und Anlagenbau setzt sich weltweit für gute und sichere Arbeitsbedingungen und die Achtung und Einhaltung von Menschenrechten ein. Menschenrechte sind nicht verhandelbar und auch die unternehmerische Mitverantwortung wird anerkannt.
BMAS stellt englische Version des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf ihrer Internetseite zum Herunterladen bereit.
EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Umgang mit dem Risiko von Zwangsarbeit in Lieferketten.
Das im Bundestag am 11. Juni 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Einigung der Koalitionspartner zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhöht Wahrscheinlichkeit der Verabschiedung in dieser Legislaturperiode.
Nicht der Schutz der Menschenrechte, sondern ein umfangreicher Sanktionskatalog gegen Unternehmen sind der Kern des geplanten Sorgfaltspflichtengesetzes. Der VDMA fordert deshalb den Bundestag auf, den Regierungsentwurf gründlich zu überarbeiten, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Nicht der Schutz der Menschenrechte, sondern ein umfangreicher Sanktionskatalog gegen Unternehmen sind der Kern des geplanten Lieferkettengesetzes. Der VDMA fordert deshalb den Bundestag auf, den Regierungsentwurf gründlich zu überarbeiten, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Die Umsetzung des European Green Deals, mit dem vorrangige Ziel der Transformation der Wirtschaft in eine klimaneutrale und zirkuläre Zukunft erreicht werden soll, nimmt zunehmend Gestalt an.
Eine sachgerechte Lösung im Streit um das Sorgfaltspflichtengesetz wird immer schwieriger. Der VDMA plädiert deshalb für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.
Die zuständigen Bundesministerien BMZ und BMAS haben sich mit dem BMWi auf ein nationales Lieferkettengesetz verständigt.
Die schlimmsten Fehler des Sorgfaltspflichtengesetzes wurden zwar ausgemerzt, doch auch der neue Anlauf wird für Unternehmen spürbar mehr Bürokratie und Belastung darstellen. Dass das Gesetz zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gilt, ist nur ein schwacher Trost.
Nachdem auch der Normenkontrollrat deutliche Kritik an der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz geübt hat, fordert VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann einen kompletten Neustart für das Gesetzgebungsverfahren.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau achtet entlang seiner Liefer- und Wertschöpfungsketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und anderer Werte, die uns in Europa ausmachen. Die Pläne für ein Sorgfaltspflichtengesetz verfehlen jedoch ihr Ziel, die Situation der Betroffenen in menschenrechtlich bedenklichen Regionen weiter zu verbessern. Vielmehr drohen praxisferne und bürokratische Scheinlösungen, die der Ankündigung eines Belastungsmoratoriums widersprechen.
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