Handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sollen einen unmittelbar geltenden Schutz auf EU-Ebene ähnlich den geographischen Angaben im Agrarbereich erfahren.
Das Bundeskartellamt erhält neue Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse zudem wird die Vorteilsabschöpfung vereinfacht. Die 11. GWB-Novelle im Überblick.
Das OLG Hamburg (Urteil vom 30.03.2023 – Az. 5 U 77/21) entschied u.a. die Frage, ob ein urheberrechtsschutzfähiges Werk der angewandten Künste oder ein bloßes technisches Produkt vorliegt.
Die automatisierte Durchforstung von Webseiten auf mögliche DSGVO-Verstöße durch „Google Fonts“-Einbindung begründet weder eine Unterlassung noch immaterielle Schadensersatzforderungen.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa steht wieder oben auf der europapolitischen Agenda. Jetzt braucht es schnell eine politische Initiative, die das Regelungsumfeld in der EU für Investitionen und die wirtschaftliche Tätigkeit in der Breite verbessert.