Trotz zunehmender Einflussfaktoren müssen Unternehmen die Vertragsgestaltung und die Risikobewertung in Einklang bringen. Direkte, aber auch indirekte Schutzbestimmungen können helfen.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist mittelständisch geprägt und stark exportorientiert. Im weltweiten Wettbewerb unterliegt er den gleichen rechtlichen Anforderungen wie große Unternehmen und internationale Konzerne.
Das Schweizer Recht ist ein häufig gewähltes "neutrales Recht", wobei die Vertragsparteien nicht immer näher damit vertraut sind. Der VDMA bietet hierzu am 27.04.2022 eine Infoveranstaltung an.
Der VDMA-Vertragsrechtsausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2022 befasst und daraufhin Änderungen der VDMA-Lieferbedingungen beschlossen.
Lockdown kann Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen. Geprüft werden muss im Einzelfall, ob ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Ein Mietmangel liegt nicht vor.
Bei coronabedingter Verschiebung einer berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme hat der Teilnehmer ein Recht zur Nichtteilnahme und einen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmevergütung.
VDMA-Vertragsrechtsausschuss berät über die Änderungen im allgemeinen Kaufrecht zum 01.01.2022
Reiseeinschränkungen aufgrund politischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Verhältnisse sowie Katastrophen gefährden planmäßige Inbetriebnahmen und stellen Unternehmen vor Herausforderungen.
Wie bereits mit vorangegangenem Newsletter angekündigt, ist nunmehr der Leitfaden „Remote- Inbetriebnahme“ beim VDMA-Verlag als Download erhältlich.
Die Remote-Inbetriebnahme hat im Maschinen- und Anlagenbau durch die Pandemie an Bedeutung gewonnen – auch in NRW.
Immer wieder sind VDMA-Mitglieder Ziel von dubiosen Anbietern verschiedener Dienstleistungen: Warnung vor irreführenden Telefonanrufen durch Werbe-Anbieter
Die VDMA-Rechtsabteilung hat in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Osborne Clark einen Leitfaden nebst Vertragsmuster entwickelt, der die Vertragsgestaltung bei „Fern-/Remote-Inbetriebnahmen“ darstellt.
Bei Absage einer Messe wegen Corona sind die Kosten für die nutzlos gewordene Messeausstattung zwischen Auftraggeber und Messeausstatterin annährend hälftig zu teilen.
Die gegenwärtige Kostenentwicklung auf den Rohstoffmärkten setzt VDMA Mitglieder unter Druck. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten sind begrenzt und mit Hürden verbunden.
Das LG Köln hat entschieden, dass die Absage einer für März 2020 anberaumten Messe Ende Februar 2020 nicht schuldhaft pflichtwidrig war – trotz seinerzeit fehlender behördlicher Anordnung.
Die Plattform Industrie 4.0 stellt Mitgliedern des VDMA einen „Mustervertrag Industrie 4.0-Plattformen“ zur Verfügung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.04.2021 (XI ZR 26/20) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank für unwirksam erklärt.
Seit Jahresbeginn hat die Volksrepublik die Einreisebedingungen für ausländisches Fachpersonal so verschärft, dass es Mittelständlern kaum noch möglich ist, die Vorgaben zu erfüllen. In der Folge können viele Maschinen und Anlagen nicht installiert oder gewartet werden. Der VDMA fordert pragmatische Lösungen.
Der Erfolg von Industrie 4.0 hängt ab von der Reform des deutschen AGB-Rechts.
Das digitale Zeitalter bedingt auch die Automatisierung von Geschäftsabschlüssen. Hierzu bedarf es vorformulierter Vertragsbedingungen. Das deutsche AGB-Recht steht dem entgegen.
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rationalisieren Vertragspartner meist. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür schaffen für den Wirtschaftsstandort Deutschland leider nicht die erforderliche Rechtssicherheit.
Rechtsgutachten bestätigt den vom VDMA angemahnten Reformbedarf des AGB-Rechts im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird schon seit langem von der Wirtschaft als viel zu restriktiv und starr empfunden.
Die vom BMWi und BMF gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften betriebene Plattform Industrie 4.0 setzt sich für mehr unternehmerische Vertragsfreiheit ein.
Nach Auslauf der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2020 soll das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rationalisieren Vertragspartner meist. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür schaffen für den Wirtschaftsstandort Deutschland leider nicht die erforderliche Rechtssicherheit.
Das OLG München hat jüngst mit Urteil vom 5.12.2019 - 23 U 2136/18 die Voraussetzungen der analogen Anwendung des § 89b HGB auf Vertragshändler „aufgefrischt“. Streiten Parteien, die durch einen Vertriebsvertrag miteinander verbunden waren, über die Konsequenzen einer Vertragskündigung, wird in diesem Rahmen häufig ein Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB analog geltend gemacht.
Der BGH hat in einem neuen Urteil (v. 14.02.2020 – V ZR 11/18) bestätigt, dass ein Käufer bei einer mangelhaften Kaufsache auch noch nach bereits erfolgtem Gefahrübergang (i. d. R. mit Lieferung) berechtigt ist, die Zahlung des Kaufpreises insgesamt zu verweigern.
Die VDMA Abteilung Recht hat ihre Hinweise zur Sach- und Rechtslage im Zusammenhang mit COVID 19 aktualisiert. Die fünfte Auflage des Merkblattes mit Stand 13.01.2021 liegt nun vor.
Die Zeit des Brexits ist gekommen. Um Mitternacht des 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die EU verlassen.
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 18.02.2019 - 13 U 186/17 entschieden, dass einem Hersteller oder Importeur die Bevorratung von Ersatzteilen gegenüber dem Endkunden zeitlich nicht unbegrenzt abverlangt werden kann.
Der BGH hat in einem bereits am 19.03.2019 (Az. XI ZR 9/18) veröffentlichten Beschluss erneut bestätigt, dass bei Änderung einzelner Vertragsbedingungen nicht zugleich davon ausgegangen werden kann, dass eine damit im Bedingungsgefüge nicht zusammenhängende Klausel ebenfalls ernsthaft zur Disposition gestellt ist.
Verträge mit ausländischen Vertragspartnern benötigen eine Regelung zur Streitbeilegung, Schiedssprüche sind nun auch in Papua-Neuguinea anerkennungs- und vollstreckungsfähig.
Im Rahmen eines Wartungsauftrags kann es schon mal vorkommen, dass andere Bauteile des Auftraggebers beschädigt werden.
Der BGH hat mit Urteil vom 20.03.2019 (Az. VIII ZR 213/18) erneut konkretisiert, wann sich eine Kaufsache gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 9.11.2018 - 4 U 49/16 einen Sachverhalt entschieden, der für den Werkunternehmer gleich mehrere relevante Aspekte beinhaltet.
Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer ggf. verpflichtet ist, im Rahmen eines Nacherfüllungsverlangens, dem Käufer einen Kostenvorschuss zur Verbringung der Kaufsache an den Ort der Nacherfüllung zu gewähren.
Bereits in 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken Verbrauchern keine Bearbeitungsgebühren für Darlehen belasten dürfen. Mit Entscheidung vom 04.07.2017 gilt dies nun auch für Geschäftskredite.
Am 4. Juli 2014 stimmt der Bundestag über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab. Längere Zahlungsfristen wären in Zukunft nicht mehr umsetzbar.
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