Elektro- und Elektronikgerätegesetz
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Resultierend aus einer nationalen Gesetzesinitiative tritt am 01.01.2022 das „Elektrogesetz 3“ in Kraft. Auf Hersteller von „B2B-Elektrogeräten“ kommen damit mehr Pflichten zu als sie bisher hatten.
Während man in der EU über die Inhalte der „RoHS 3“ diskutiert, führen Länder außerhalb der EU ihre erste RoHS-ähnliche Regulierung ein.
Fachabteilungs-Mitglieder erhalten hier nähere Infos zur Einordnung ihrer Produkte bezüglich Waste Electrical and Electronic Equipment 2 (WEEE 2)-Richtlinie.