Incoterms bringen im internationalen Handel Vorteile. Doch es lauern auch Fallstricke, die zu gravierenden Problemen führen können.
Aufgrund der hohen Internationalität des deutschen Maschinenbaus hat fast jedes Mitgliedsunternehmen irgendwann Kontakt mit den Zollbehörden und den teilweise sehr komplexen Zollvorschriften. Bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorschriften ohne unnötigen Aufwand unterstützen die Experten des VDMA.
Die Weltzollorganisation WCO hat die für das Jahr 2022 geplanten Änderungen des „Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS)“ veröffentlicht. Auch für den Maschinenbau werden sich einige Änderungen ergeben.
Das Allgemeine Präferenzsystem der EU, das Waren aus Entwicklungsländern bei der Einfuhr Zollvorteile gewährt, soll aktualisiert werden. Die EU-Kommission hat hierzu eine öffentliche Konsultation gestartet.
Einige Partnerstaaten der EU haben bereits offiziell erklärt, während der Übergangsfrist Ursprungswaren des Vereinigten Königreichs als „Ursprung EU“ anzuerkennen. Weitere Partner haben ihre Bereitschaft dazu signalisiert.
Mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens ist das Vereinigte Königreich ab dem 01. Februar 2020 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Unklarheiten bestehen aber weiterhin in der präferenziellen Abwicklung.
Die Probleme bei der Genehmigung und Durchführung von Großraum- und Schwertransporten gefährden inzwischen die Standorte des Maschinen- und Anlagenbaus.
ProduktionNRW richtet einen Gesprächskreis „Großraum- und Schwertransporte“ ein, der sich mit der breiten Palette der Themen beschäftigt, die in diesem Bereich bearbeitet werden.
Großraum- und Schwerlasttransporte sind ein wichtiger Bestandteil der Lieferketten in jedem Fachzweig des Maschinenbaus. In der Realität dominieren langsame Verfahren und marode Infrastruktur.
Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer ggf. verpflichtet ist, im Rahmen eines Nacherfüllungsverlangens, dem Käufer einen Kostenvorschuss zur Verbringung der Kaufsache an den Ort der Nacherfüllung zu gewähren.
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