Am 12. Juni 2024 fand im Hotel Kremstalerhof in Leonding wieder der traditionelle Umsatzsteuer-Erfahrungsaustausch des VDMA Österreich statt.
Am 22.3.24 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist auch eine Regelung zur Anwendung von elektronischen Rechnungen verabschiedet worden. Was bedeutet das für die Unternehmen?
Die Veranstaltung informierte über aktuelle steuerliche Themen und gab wertvolle Informationen zu zentralen betrieblichen Steuerthemen sowie zu aktuellen Steuervorhaben der Bundesregierung.
Mit Schreiben vom 9.6.2021 ändert das BMF den Umsatzsteueranwendungserlass. Aufgrund neuer EuGH-Rechtsprechung entfällt ein bisheriges Abgrenzungskriterium.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 11. Mai 2021 zur Abgrenzung von Umsatzsteuer und Versicherungssteuer für Garantiezusagen Stellung genommen.
Anlässlich der aktuellen Hochwasserkatastrophe hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben mit Billigkeitsmaßnahmen in der Umsatzsteuer herausgegeben.
Zum 15.3.2021 hat das Bundesfinanzministerium die Listen zur sog. Gegenseitigkeit aktualisiert.
Das BMF hat die Übergangsregelung in dem Schreiben vom 1.10.2020 verlängert.
Der VDMA bietet zu aktuellen Außenhandelsthemen Informationsveranstaltungen an, im Web und live vor Ort.
Wer in Großbritannien noch eine Vorsteuervergütung für 2020 beantragen möchte, der muss sich beeilen!
Unternehmer können ab 2021 in der Slowakei die Mehrwertsteuer von uneinbringlichen Forderungen zurückfordern
Die Erlangung der Steuerfreiheit ist an Voraussetzungen gebunden, die strikt einzuhalten sind. Andernfalls drohen hohe Nachforderungen in Betriebsprüfungen. Die EU-Staaten haben sich zwar ab 2020 auf eine einheitliche Linie geeinigt, doch bleiben auch die nationalen Vorschriften relevant.
Nachdem zum 1.1.2020 der neue § 6a UStG in Kraft getreten ist, fehlte es an einer Aussage der Finanzverwaltung, wie mit den verschärften Voraussetzungen in der Praxis umzugehen ist.
Mit Schreiben vom 1.10.2020 hat sich das BMF zum Begriff der Werklieferung geäußert. Entsprechend der Rechtsprechung des V. Senats des BFH (Urteil vom 22. August 2013, V R 37/10 ) soll eine Werklieferung nach § 3 Abs, 4 UStG nur vorliegen, wenn ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird.
Aufgrund der hohen Internationalität des deutschen Maschinenbaus hat fast jedes Mitgliedsunternehmen irgendwann Kontakt mit den Zollbehörden und den teilweise sehr komplexen Zollvorschriften. Bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorschriften ohne unnötigen Aufwand unterstützen die Experten des VDMA.
Am 1. Juli 2020 hat das Bundesfinanzministerium das endgültige Schreiben zur Begleitung der Mehrwertsteuersenkung zum 1.7.2020 bis 31.12.2020 veröffentlicht.
Die Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (sog. "Quick fixes") ist zum 1.1.2020 in deutsches Umsatzsteuerrecht umgesetzt worden.
Mit Schreiben vom 15. Juni 2018 hat das Bundesfinanzministerium auf eine Eingabe des VDMA zur Steuerfreiheit der Umsätze für die Seeschifffahrt nach § 8 UStG geantwortet und einige Zweifelsfragen beantwortet.
Der EuGH hat in einem Urteil vom 4. Mai 2017, Rs. C -33/16, entschieden, dass Leistungen des Be- und Entladens eines Seeschiffes nicht nur bei Berechnung auf der letzten Handelsstufe (siehe noch EuGH Urteil vom 14.09.2006 - C-181/04, C-182/04, C-183/04), sondern auch auf vorhergehenden Handelsstufen steuerfrei sein kann.
Die Kommission will EU-Mehrwertsteuer tiefgreifend ändern
Zum 1. Januar 2018 treten in der Schweiz wichtige Änderungen des Mehrwertsteuerrechts in Kraft. Deutsche Unternehmer müssen sich in Zukunft für übliche Fälle in der Schweiz registrieren lassen.
Wer im Binnenmarkt aktiv ist, kommt um Vorsteuererstattungsanträge in anderen Mitgliedstaaten nicht herum. Enttäuschungen sind dabei an der Tagesordnung.