Schiedsgerichtsbarkeit
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Das OLG Frankfurt sieht in der Übersetzung einer Zeugenaussage in einem Schiedsverfahren durch eine Person, die nicht als Übersetzerin beeidigt ist, keinen Verstoß gegen den ordre public Grundsatz.
7. Sanktionspaket der EU enthält Klarstellungen zugunsten der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.