Markeninhaber und Vertriebshändler aufgepasst! Der EuGH legt den Begriff des Quasi-Herstellers weit aus und erhöht damit Haftungsrisiken für ebendiesen.
Die geplanten neuen EU-Haftungsregeln für Künstliche Intelligenz (KI) und die Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie drohen die Rechtssicherheit für technologische Innovationen zu untergraben. Neue Haftungsregeln für KI müssen auf sehr spezifische und risikoreiche Anwendungsfälle beschränkt bleiben.
Das Amtsgericht Münster stellt die zentralen Aspekte der Herstellerhaftung im Rahmen der Produkthaftung in einem Urteil sehr anschaulich dar.
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