Das OLG Düsseldorf entscheidet, dass eine GmbH keinen Regress gegen einen ehemaligen Geschäftsführer wegen einer Kartellgeldbuße fordern kann.
Der EuGH entschied, dass das Bundeskartellamt seine Entscheidungen auch auf Datenschutzverstöße stützen darf. Dies hat weitreichende Folgen – nicht nur im Digitalbereich.
Das Bundeskartellamt drängt Rheinmetall zur Herausgabe einer Diagnose-Software, um einem Wettbewerber die Wartung des GTK Boxer zu ermöglichen.
Das Kartellrecht gilt auch auf dem Arbeitsmarkt. Daran erinnert die britische Kartellbehörde in einem neuen Leitfaden für Arbeitgeber.
Die Einrichtung von umfassenden Compliance-Programmen zur Verhinderung von Verstößen (z. B. im Kartellrecht) ist heute für Unternehmen vielfach gelebte Praxis.