Die am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform hat das Stiftungsrecht bundeseinheitlich neu geregelt. Teil dieser Regelung ist die Einführung des zentralen, öffentlich einsehbaren Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung.
Die Etablierung einer Europäischen Privatgesellschaft würde es Unternehmen erleichtern, Gesellschaften im EU-Ausland zu einfachen Voraussetzungen zu gründen und so von einem harmonisierten Regelwerk zu profitieren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Drittdarlehen als nachrangiges Gesellschafterdarlehen eingestuft werden kann, auch wenn die Komplementär-GmbH nicht am Kapital der darlehensnehmenden GmbH & Co. KG beteiligt ist.
Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren zum Spannungsfeld zwischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Handelsrecht entschieden und dabei das Auskunftsrecht von Gesellschaftern eingeschränkt.
Die Initiative der Stiftung Verantwortungseigentum zur Schaffung einer neuen Gesellschaftsform der GmbH mit gebundenem Vermögen, über die hier bereits 2021 berichtet wurde, hat ihr Vorhaben jüngst in einer Veranstaltung im Bundestag vorgestellt.
OLG München bestätigt: Kein Löschungsanspruch für Daten in Gesellschafterlisten. Datenschutzgrundverordnung bietet keine Grundlage.