Im Fokus: Die Themen des VDMA Bayern
Der bayerische Maschinen- und Anlagenbau rechnet damit, im laufenden Jahr den schweren konjunkturellen Corona-Rückschlag zumindest teilweise wieder aufzuholen.
Einen Überblick sowie die dazugehörenden Kontaktmöglichkeiten und Webadressen haben wir zu Ihrer Information und Übersicht im folgenden zusammengestellt. Wir hoffen, Sie damit in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Bei Rückfragen bzw. allgemeinen Fragen und Anliegen in dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Messeverschiebungen und -absagen konnten vor dem Hintergrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rechtmäßig sein, so dass Ausstellern keine Schadensersatzansprüche zustehen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zeigt.
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Ar-beitsschutzverordnung beschlossen. Die Verordnung läuft zum 2. Februar 2023 aus.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung wird bis zum 7. April 2023 verlängert. Die Virusvariantengebiete werden um eine Kategorie erweitert. Die Einreiseanmeldung entfällt ersatzlos.
Über die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde am 16.12.2022 im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) abgestimmt.
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.
Die strikte Zero-Covid Politik in China behindert die Geschäfte der Maschinen- und Anlagenbauer vor Ort weiterhin erheblich. Und Besserung ist nicht in Sicht, ein Viertel der Unternehmen rechnet damit, dass sich Geschäftslage in den kommenden sechs Monaten sogar noch verschlechtern wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich die FAQs zur neuen SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung veröffentlicht und aktualisiert.
Im September 2022 wurde die Verlängerung einzelner Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Am 14.09.2022 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen.
Auch mit der zum 01.10.2022 geltenden Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird es keine Pflicht zum Anbieten von Home Office geben.
Das Bundeskabinett hat in seiner Kabinettssitzung vom 31.08.22 einen deutlich abgeschwächten Entwurf einer neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet.
Ab Oktober 2022 sollen nach dem Willen des BMAS in den Betrieben erneut verpflichtende Vorgaben für den Infektionsschutz eingeführt werden. Der VDMA hält den Vorstoß jedoch für überflüssig.
Am Sommerfest für die Beschäftigten einer Klinik durfte nur teilnehmen, wer die 2G+ Kriterien erfüllt. Das LAG Berlin beanstandete diese Reglung nicht.
Arbeitgeber dürfen Quarantäneregeln nicht unverhältnismäßig verschärfen.
Reise in ein Hochrisikogebiet mit geringerer Inzidenz als in Deutschland führt zu keiner selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit
Laut EU-Kommission wirkt es wie geplant: Das 750 Millarden Euro umfassende Hilfspaket „NextGenerationEU“, das die Folgen der Covid-Pandemie abfedern soll. Neu ist, dass auch „RepowerEU“ aus diesem Topf Gelder bekommen soll.
Der Ärger im mittelständischen Maschinen- und Anlagenbau über die strikten und unberechenbaren chinesischen Einreisebeschränkungen wächst. Viele VDMA-Mitglieder beschweren sich über schikanöse Zustände, die auch zu Lasten der chinesischen Kunden gehen, und fordern die Aufhebung des Quarantänezwangs für Geimpfte.
Die Kurzarbeit hat sich während der Corona-Krise erneut als wichtiges Instrument bewährt, um den Beschäftigten ihren Arbeitsplatz und den Unternehmen bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern.
Zwei arbeitsgerichtliche Urteile zeigen anschaulich, wann Arbeitgeber im Zusammenhang mit Corona-Infektionen der Mitarbeiter haften können.
Können ein gefälschter Genesenennachweis oder ein ungültiges Testzertifikat Gründe für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen?
Arbeitgeber dürfen Corona-Tests für Arbeitnehmer im Betrieb anordnen
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung- und -regel mit Ablauf des 25. Mai 2022 nun einen aktualisierten FAQ-Katalog veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird.
Die Corona-bedingten Lockdowns und Restriktionen in China hinterlassen bei den Maschinen- und Anlagenbauern vor Ort tiefe Spuren. Nur eine Minderheit der Unternehmen geht derzeit noch von einer Besserung der Geschäftslage in den kommenden sechs Monaten aus.
Die geplanten steuerlichen Hilfsmaßnamen zur weiteren Bewältigung der Corona-Krise gehen in die richtige Richtung. Allerdings sollte der Zeitraum für die Durchführung eines Verlustrücktrags auf fünf Jahre ausgeweitet und die degressive Abschreibung dauerhaft implementiert werden.
Die Regelung des § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) macht die Gewährung einer Entschädigung für Zeiten der Quarantäne vom Impfstatus abhängig.
Die Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel lässt weiterhin auf sich warten. Die zuständige Arbeitsgruppe des Arbeitsstättenausschusses wird erst am 11. Mai 2022 hierzu wieder beraten.
Wie können Arbeitgeber auf die Vorlage eines gefälschten Impfausweises reagieren? Abmahnen oder gleich kündigen? Das ArbG Düsseldorf hat einen entsprechenden Fall entschieden.
Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll eine dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrags sowie eine Verlängerung der degressiven Abschreibung bringen. Die Koalition setzt damit wichtige Hilfsmaßnahmen zu Recht fort, die aber nicht ambitioniert genug sind.
Schritt zur Normalität: Einreise nach Kasachstan wieder ohne Visum möglich. Die 7-Tage-Quarantäne für Reisende aus Deutschland ist abgeschafft.
Nach 20 Monaten ist das US-Reiseverbot für die Schengen Länder aufgehoben. Jetzt müssen aber alle Reisende einen Impfnachweis vorlegen. NIE-Genehmigungen sind jetzt ungültig.
Einreise für Vertrieb und Montage auch ohne Quarantäne möglich.
Es ist richtig und überfällig, dass die Politik jetzt die Forderung nach einer Auskunftspflicht über den Impfstatus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt. Die Initiative kommt spät, hoffentlich nicht zu spät.
Mit dem Wegfall der amerikanischen Einreisebeschränkungen kehrt der Geschäftsreiseverkehr zwischen Europa und den USA zum Normalmodus zurück. Allerdings ist der Einreisestatus für Genesene nicht explizit geregelt. Hier muss dringend Klarheit geschaffen werden.
Einreise nach Kenia ist mit einem gültigen Impfnachweis möglich, welcher anstelle eines negativen PCR-Tests vorgewiesen werden kann.
Die US-Regierung plant die Aufhebung der Einreisebeschränkungen in die USA für Reisende aus den Schengen-Ländern. Der VDMA fordert diese Maßnahme bereits seit geraumer Zeit und hat in politischen Gesprächen immer wieder darauf gedrungen. Gut, dass nun Bewegung in die Sache kommt.
Nur in wenigen Branchen wird es eine Verpflichtung für Arbeitnehmer geben, ihren Arbeitgeber über ihren Impfstatus aufzuklären. Solange es aber keine Auskunftspflicht gibt, bleibt den Unternehmen eine wichtige Voraussetzung genommen, das Ansteckungsrisiko in den Betrieben effektiv zu reduzieren.
Eine optimale und virenfreie Raumluftqualität ist seit der Corona-Pandemie in der öffentlichen Diskussion. In der neuesten Episode des VDMA-Podcast diskutieren wir über die Technologien und Geräte, die es im Einsatz für gutes Raumluftklima gibt.
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