Die Kommission hat die häufig gestellten Fragen (FAQs) zur EU-Datenverordnung (Data Act) veröffentlicht, um damit Unternehmen eine Hilfestellung bei der Implementierung der EU-Datenverordnung zu geben.
Auswirkung auf den Maschinen- und Anlagenbau im Zusammenspiel mit der Elektrischen Automation
Der VDMA führt eine Umfrage bei seinen Mitgliedsunternehmen zum Stand der Implementierung der EU-Datenverordnung (Data Act) durch.
Immer wieder stellte sich in der Vergangenheit die Frage der Patentfähigkeit einer maschinen-generierten Erfindung. Diese Frage wurde nun vom Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung beantwortet (BGH, Beschl. v. 11.06.2024, Az. X ZB 5/22).
Kein Bußgeld gegen die Konzernmutter: Eine gemeinsame Verantwortlichkeit liegt nicht bereits bei einer strategischen Grundlagenentscheidung und Einrichtung einer Tochtergesellschaft vor.
Am 12.07.2024 wurde die europäische KI-Verordnung im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht.
Im Zuge der Umsetzung u.a. des Digital Services Act auf nationaler Ebene kam es zur Umbenennung von bestimmten Digitalgesetzen. Dies kann für Unternehmen zu Änderungsbedarf führen.
Die Digitalisierung und der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) machen auch vor Bewerbungsprozessen kein Halt.
Der BGH stellt klar, dass auch Kopien von Dokumenten der betroffenen Person von einem Auskunftsverlangen umfasst sein können. Im Übrigen ist zu prüfen, ob vollständige Unterlagen für eine Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich sind.
Das EuGH-Urteil vom 11. April 2024 definiert den Rahmen für Schadensersatzansprüche bei DSGVO-Verstößen und immateriellen Schäden.
OLG München bestätigt: Kein Löschungsanspruch für Daten in Gesellschafterlisten. Datenschutzgrundverordnung bietet keine Grundlage.
Der Schutz vor Cyberangriffen erlangt für Unternehmen eine immer größere Bedeutung, die Bekämpfung von Produktpiraterie bleibt unverändert wichtig. Denn in beiden Fällen entstehen der Branche jährlich Schäden in Milliardenhöhe.
Das Europäische Parlament hat am 13.03.2024 grünes Licht für die sog. KI-Verordnung gegeben. Zur unverbindlichen Orientierung wurde ein VDMA-FAQ Dokument gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei FPS erarbeitet.
Das Europäische Parlament hat am 13.03.2024 grünes Licht für die sog. KI-Verordnung gegeben. Es soll für Sicherheit und die Achtung der Grundrechte im Kontext von Künstlicher Intelligenz sorgen und Innovationen fördern.
Das Kammergericht Berlin hat in einem Verfahren entschieden, dass Unternehmen im Deliktsbereich der DSGVO per se schuldfähig sind. Ein Bußgeldbescheid muss die natürliche Person, der eine Pflichtverletzung ggf. zur Last fällt, nicht bezeichnen.
Der EuGH hat mit Urteil vom 25.01.2024 entschieden, dass eine irrtümliche Weitergabe von personenbezogenen Daten nicht per se zu einem Ersatz von „immateriellen Schäden“ führt. Art. 82 Abs. 1 DSGVO dient dem Ausgleich, nicht der Strafe.
Die EU-Datenverordnung ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten. Zur unverbindlichen Orientierung wurde ein VDMA-FAQ Dokument erarbeitet und aktualisiert.
Diese Verordnung stellt den Datenverkehr auch zwischen Unternehmen auf eine neue Grundlage. Unternehmen sind gut beraten, ihre Datenströme und -flüsse zu analysieren, um die Anforderungen des EU Datengesetzes rechtzeitig umsetzen zu können.
Der EuGH hat geurteilt, dass ein Zugang unabhängiger Wirtschaftakteure zu Fahrzeugreparatur- und ‑wartungsinformationen sowie zu Informationen des On-Board-Diagnosesystems nur von den Voraussetzungen gemäß zugehöriger Verordnung abhängig sein darf.
Die VDMA-Handreichung zur Umsetzung der DSGVO wurde überarbeitet. Sie steht nunmehr in zweiter Auflage in deutscher und englischer Sprachfassung exklusiv für VDMA-Mitglieder zur Verfügung.
In seiner Entscheidung stellt das Gericht klar, dass in der streitgegenständlichen Verschmelzung von Gesellschaften keine datenschutzrechtliche Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte gesehen wird.
Der EU Data Act soll den Datenverkehr auch zwischen Unternehmen auf eine neue Grundlage stellen. Dadurch könnte das Machtzentrum der Wirtschaft verschoben werden. Für den industriellen Mittelstand ist dieses Gesetz Chance und Risiko zugleich.
Die Cyberspace Administration of China (CAC) hat die C-SCC und die entsprechende Verordnung am 24. Februar 2023 veröffentlicht. Diese treten am 1. Juni 2023 in Kraft.
Die Zahl der Hackerangriffe im Maschinen- und Anlagenbau steigt. Immer mehr Mitgliedsunternehmen des VDMA berichten von Angriffen auf Büro- und Produktionssysteme im Unternehmen. Bereits knapp 40 Prozent der Angriffe führen zu Produktionsausfällen. Wie können sich insbesondere mittelständische Unternehmen im Vorfeld gegen Angriffe wappnen oder bei einem tatsächlichen Angriff richtig reagieren?
Am 1. November 2021 trat in China das Gesetz zum Umgang und Schutz von personenbezogenen Daten (PIP Law) in Kraft. Hierzu hat der VDMA gemeinsam mit Sinolytics ein Policy Briefing mit der Sicht des Maschinenbaus erstellt.
Cybercrime ist auf der Liste der Realbedrohungen für Unternehmen und Einzelpersonen nicht nur angekommen, die Fallzahlen schnellen vielmehr in die Höhe. Laut BKA-Analyse haben sich die Vorfälle seit 2015 verdoppelt und die Dunkelziffer der Delikte liegt sicherlich noch darüber.
Für die Nutzung von Maschinendaten gibt es bisher keine Rechtsgrundlage. Wie ein Unternehmen die beste technische Lösung findet und welche Aspekte es vertraglich regeln sollte? Einige zentrale Fakten.
Wie kann mehr digitale Souveränität im Maschinen- und Anlagenbau gelingen? Diese Fragen klären Lars Nagel, International Data Spaces Association und Kai Kalusa, VDMA in dieser Folge des VDMA Industrie Podcast.
Als erste Weltregion plant die EU ein Gesetz für Künstliche Intelligenz. Aus Sicht des VDMA ist es gut, dass die EU-Kommission einen Rundumschlag vermeidet. Allerdings geht der Vorschlag für das KI-Gesetz an vielen Stellen zu weit.
Der Maschinen- und Anlagenbau ist führend in der angewandten industriellen Digitalisierung. Die Digitalisierung schafft neue Potenziale für eine intelligente Produktion und neue Geschäftsmodelle. Um weiterhin wettbewerbsfähig bleiben zu können und die wachsenden Anforderungen an Forschung, Ausbildung und Qualifizierung, Normen und Standards, Rechts- und Datensicherheit zu erfüllen, braucht die Industrie effiziente Strukturen und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Digitalpolitik.
Der EU-Ministerrat diskutiert die digitale Zukunft der Europäischen Union. Die ehrgeizigen Pläne der EU in Bezug auf Plattformen, Künstliche Intelligenz und Daten sind im Grundsatz gut. Sie dürfen aber nicht zu Lasten des Mittelstands gehen.
Die Zusammenarbeit innerhalb Europas in der Digitalpolitik muss besser werden. Die Industrie braucht effiziente politische Strukturen und kompetente Ansprechpartner. Und es braucht eine gemeinsame, interoperable Cloud- und Dateninfrastruktur.
Mit dem heutigen Tag startet die Industrial Digital Twin Association (IDTA) offiziell ihre Tätigkeit.
Der Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude des VDMA veröffentlicht Ende 2020 eine überarbeitete Version des Einheitsblattes 24774 zum Thema IT-Sicherheit in der Gebäudeautomation
Die EU-Kommission hat am 25. November 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung über europäische Daten-Governance veröffentlicht. Vorgesehen sind unter anderem Anmeldepflichten und Auflagen für "Datenaustauschdienste".
Ein Ergebnis der COVID-19-Pandemie wird die weitere Automatisierung von Logistikprozessen sein. Die Intralogistikanbieter offerieren dafür zunehmend vernetzte Lösungen. In diesem Zusammenhang gewinnt die Frage nach der Datensicherheit von Intralogistiksystemen immer mehr an Bedeutung. Ein Gespräch mit Steffen Zimmermann, VDMA Competence Center Industrial Security, über Cyber Security für Intralogistiksysteme.
Mit Urteil vom 16.07.2020 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az. C-311/18) das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der EU und den USA für ungültig.
Der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz veröffentlichte Ende April Muster-Datenschutzerklärungen für Facebook und Twitter.
Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0 sind im VDMA eine feste Größe.
Unternehmen müssen eigenständig über ihre Daten und Geschäftsmodelle entscheiden können. Eine ausreichende IT-Sicherheit ist dafür ein Grundpfeiler; eine offene europäische Dateninfrastruktur wird angestrebt.
Das Coronavirus hält die Welt in Atem. Auch Unternehmen haben eine zentrale Funktion im Umgang mit dem Virus.
Der VDMA begrüßt grundsätzlich die neue Strategie, weist aber darauf hin, dass noch entscheidende Punkte fehlen.
Der Einsatz innovativer, GPS-gestützter Telemetrie-Lösungen und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen standen im Fokus der Herbsttagung der VDMA-Fachabteilung für Garten- und Landschaftspflegetechnik.
Die Datenschutzkonferenz, ein Gremium, welches aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder besteht, hat im Oktober das Konzept zur Bußgeldbemessung in Verfahren gegen Unternehmen wegen Datenschutzverstöße vorgelegt.
Für Schlagzeilen sorgte das von Datenschützer mit Spannung erwartete Urteil des EuGH (Az. C-673/17) zur Frage, inwieweit die Nutzung von Cookies auf Webseiten eine Einwilligung der Seitenbesucher benötigt.
Die Europäische Kommission hat im Januar 2017 eine neue Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) vorgeschlagen.
Der EuGH hat – ganz auf Linie seiner bisherigen Rechtsprechung zu Fanpages – mit Urteil vom 29.07.2019 entschieden, dass Betreiber von Webseiten gemeinsam mit Plugin-Anbietern (hier: Facebook, „Like Button“) sogenannte „gemeinsame Verantwortliche“ im Sinne des Art. 26 DSGVO sind.
Immer wieder stellt sich Maschinenbauern die Frage, wie sie mit dem Schutz ihrer IT-Systeme umgehen sollen: Sei es im eigenen Unternehmen oder in Bezug auf verkaufte Produkte beim Kunden, die Frage lautet jeweils, welches Schutzniveau gewährleistet sein muss.
Die österreichische Datenschutzbehörde hatte Ende 2018 darüber zu entscheiden, ob ein auf Art. 17 DSGVO gestütztes Löschungsverlangen ausreichend durch den Verantwortlichen umgesetzt wurde, wenn dieser keine Löschung im engeren Sinne vorgenommen hat, sondern Teile der personenbezogenen Daten durch Anonymisierung unkenntlich gemacht hat.
Die Regeln der Datenschutzgrundverordnung haben erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Vertrieb.