Weiterleitung personenbezogener Beschäftigtendaten durch Betriebsratsmitglied über privaten E-Mail-Account rechtfertigt Ausschluss aus Betriebsrat
Die neu gebildete Regierung möchte an der Freiwilligkeit des Wehrdienstes festhalten. Darüber hinaus plant sie, die Reserve und den Heimatschutz weiter zu stärken sowie strukturell und gesellschaftlich besser zu verankern.
Beschreibung Teaser Testartikel
Schadensersatz nach Kontrollverlust von Daten
Weitergabe von Gesundheitsdaten durch Arbeitgeber kann zu Schadensersatz führen.
Die Unternehmen in Deutschland brauchen dringend Entlastung, auch bei den Arbeitsmarktregeln. Die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Flexibilität. mt
Aktuelle arbeitsrechtliche und politische Entscheidungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen – ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und praktische Empfehlungen für die Umsetzung.
Stärken Sie die Resilienz Ihres Unternehmens. Unsere Veranstaltungsreihe zeigt Wege zur Restrukturierung im Maschinen- und Anlagenbau NRW – kompakt, praxisnah und zukunftsorientiert.
Das BAG konkretisiert die Anforderungen an immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
Kein Wirtschaftswachstum, eine alternde Gesellschaft und steigende Ausgaben und Beiträge: Die Herausforderungen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik könnten kaum größer sein.
Am 11. April 2025 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c ZPO bekannt gegeben.
In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten stehen Unternehmen häufig vor der schwierigen Aufgabe, ihre Personalkosten zu optimieren.
Betriebsvereinbarungen müssen vollständig DSGVO-konform sein.
Die Tarifvertragsparteien der M+E Industrie in Baden-Württemberg haben einen Tarifvertrag geschlossen, der es Unternehmen ermöglicht, Arbeitnehmer zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen untereinander auszuleihen.
Gehaltsabrechnungen dürfen ausschließlich online bereitgestellt werden
Hilfestellung der VDMA-Rechtsabteilung zu Betriebsbedingten Kündigungen
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 Anpassungen beim Mutterschutz im Fall von Fehlgeburten beschlossen (Drucksache 20/14231). Die Änderungen treten zum 01. Juni 2025 in Kraft.
Bei zunehmendem Auftragsmangel und fehlender Auslastung kommt das Instrument der Kurzarbeit kombiniert mit Kurzarbeitergeld für Unternehmen und Beschäftigte in Betracht.
Mit der Verneinung eines digitalen Zugangsrechts einer Gewerkschaft zum Betrieb setzt das BAG der institutionellen Koalitionsfreiheit Grenzen.
Zum 1. Januar 2025 und im Laufe des nächsten Jahres werden im Bereich Arbeitsmarkt einige Änderungen erfolgen.
Das Bundeskabinett hat am 18.Dezember 2024 die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen.
Es braucht Strukturänderungen und nicht die Ausweitung teurer Sonderformate. Die Bezugsverlängerung des Kurzarbeitergeldes ist ein politischer Fehler.
Aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen und neue Gesetze stellen den Maschinen- und Anlagenbau vor Herausforderungen – ein Überblick zu praxisrelevanten Entscheidungen und rechtlichen Anpassungen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Anwendungspapier zu den für Arbeitgeber relevanten Regelungen der Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) erstellt.
NORDMETALL und der Verband der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (vbm) haben sich am 12.11.2024 mit den IG Metall-Bezirken Küste und Bayern auf einen Pilotabschluss geeinigt.
Die EU-Kommission hat den Startschuss für ein EU-weit einheitliches digitales Meldeportal zur Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegeben. Der VDMA begrüßt diesen ersten Schritt zum Bürokratieabbau ausdrücklich.
Der Bundestag hat am 26. September 2024 in zweiter und dritter Lesung das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) verabschiedet.
Die unterschiedlichen Meldepflichten in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen bei Arbeitseinsätzen vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wie können Unternehmen damit umgehen?
Am 14. November 2024 veranstaltet der VDMA gemeinsam mit der Corporate Learning Community ein BarCamp zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt“ in Frankfurt am Main.
„Googeln“ im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens löst Informationsplichten gegenüber dem Bewerber aus und kann zu einem Entschädigungsanspruch führen.
Im Hinblick auf den Grundsatz der Entgeltgleichheit muss der Arbeitgeber Kriterien für eine ungleiche Bezahlung nachprüfbar darlegen.
Das unerlaubte Aufladen eines Hybridfahrzeugs kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Der Bundesrat hat am 05. Juli 2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes gebilligt. Damit kann die Konkretisierung der Vorschriften zur Vergütung von Mitgliedern des Betriebsrats in Kraft treten.
Das deutsche Recht der AGB-Kontrolle gehört zu den Vorschriften, die auch dann gelten, wenn die Arbeitsparteien eine Rechtswahl zugunsten einer ausländischen Rechtsordnung getroffen haben.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 eine Formulierungshilfe zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen.
Die Digitalisierung und der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) machen auch vor Bewerbungsprozessen kein Halt.
In letzter Zeit tauchen vermehrt nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat dazu ein Rundschreiben verschickt.
Durch die Hochwasserereignisse in Deutschland sind in einigen Bundesländern – insbesondere im Saarland sowie in Rheinland-Pfalz – bereits erhebliche Schäden entstanden und es ist bei vielen Unternehmen zu Einschränkungen gekommen.
Die Auswirkungen jüngster arbeitsmarktpolitischer Entscheidungen und aktueller Rechtsprechung im Arbeitsrecht auf die betriebliche Praxis im NRW-Maschinen- und Anlagenbau.
Die focus Recht Broschüre „Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Überblick“ wurde aktualisiert und ist nun in einer neuen Auflage abrufbar.
Es besteht Handlungsbedarf für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern