Gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen hat der VDMA von Oktober 2023 bis Frühjahr 2024 Schulungsunterlagen erarbeitet, die zur Sensibilisierung menschenrechtlicher Risiken im eigenen Unternehmen und der eigenen Lieferkette genutzt werden können.
Im dritten Anlauf wurde die EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D) am 15. März 2024 angenommen. Die Änderungen in letzter Minute sind zumindest ein Teilerfolg der VDMA-Lobbyarbeit.
Bei der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CS3D) im EU Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) am 28.02.2024 hat sich keine Mehrheit gefunden.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt ein wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Acht große Wirtschaftsorganisationen lehnen den aktuellen Entwurf daher ab und fordern einen Gesetzesvorschlag, der in der Praxis auch funktioniert.
Die Anforderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie würden deutlich über das deutsche Gesetz hinausgehen - und den industriellen Mittelstand eindeutig überfordern. Es gäbe Möglichkeiten, diese im Kern gut gemeinte Regulierung auch praktikabel zu machen.
Der VDMA hat einen Fragebogen zum LkSG veröffentlicht, der bei festgestellten potenziellen Risiken für die weitere Konkretisierung im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette angewendet werden kann.
Das deutsche und das geplante EU-Lieferkettengesetz überfordern mit ihren tiefgreifenden Verpflichtungen insbesondere kleine und mittlere Firmen. VDMA-Mitglieder machen ihren Unmut darüber deutlich.
Der Rat der EU hat im Dezember seine Position über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen festgelegt. Obwohl es einige positive Elemente gibt, fordert der VDMA den Rat auf, seine Position zu überarbeiten.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat im April 2023 den Berichtsentwurf über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen genehmigt. Der Entwurf geht noch weiter als der Vorschlag der EU-Kommission. Der VDMA fordert, dies zu ändern.
Hier finden Sie Begleitdokumente, die Sie bei der Implementierung der im ZVEI-VDMA Code of Conduct beschriebenen Inhalte (Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen) im Unternehmen unterstützen.
Auf EU-Ebene wird 2023 über die finale Ausgestaltung der Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CS3D) verhandelt. In Deutschland hat der Bundestag bereits 2021 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen.