Die VDMA Abteilung Recht lädt Sie ein zu einem Online-Workshop in Kooperation mit Osborne Clarke und BTG Legal zu Thema Wirtschaft und Menschenrechte in Indien.
Das deutsche und das geplante EU-Lieferkettengesetz überfordern mit ihren tiefgreifenden Verpflichtungen insbesondere kleine und mittlere Firmen. VDMA-Mitglieder machen ihren Unmut darüber deutlich.
Der Rat der EU hat im Dezember seine Position über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen festgelegt. Obwohl es einige positive Elemente gibt, fordert der VDMA den Rat auf, seine Position zu überarbeiten.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat im April 2023 den Berichtsentwurf über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen genehmigt. Der Entwurf geht noch weiter als der Vorschlag der EU-Kommission. Der VDMA fordert, dies zu ändern.
Hier finden Sie Begleitdokumente, die Sie bei der Implementierung der im ZVEI-VDMA Code of Conduct beschriebenen Inhalte (Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen) im Unternehmen unterstützen.
Am 23. Februar 2022 hat Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit präsentiert. In Deutschland hat der Bundestag bereits im Sommer 2021 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen.
Der überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Maschinen- und Anlagenbau setzt sich weltweit für gute und sichere Arbeitsbedingungen und die Achtung und Einhaltung von Menschenrechten ein. Menschenrechte sind nicht verhandelbar und auch die unternehmerische Mitverantwortung wird anerkannt.
Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung im Februar 2021 mit drei beteiligten Ministerien auf ein deutsches Lieferkettengesetz geeinigt und will Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen.
Nicht der Schutz der Menschenrechte, sondern ein umfangreicher Sanktionskatalog gegen Unternehmen sind der Kern des geplanten Sorgfaltspflichtengesetzes. Der VDMA fordert deshalb den Bundestag auf, den Regierungsentwurf gründlich zu überarbeiten, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau achtet entlang seiner Liefer- und Wertschöpfungsketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und anderer Werte, die uns in Europa ausmachen. Die Pläne für ein Sorgfaltspflichtengesetz verfehlen jedoch ihr Ziel, die Situation der Betroffenen in menschenrechtlich bedenklichen Regionen weiter zu verbessern. Vielmehr drohen praxisferne und bürokratische Scheinlösungen, die der Ankündigung eines Belastungsmoratoriums widersprechen.