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Insolvenzrecht

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Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln ist einzelfallabhängig.

Temporäre Änderung des Überschuldungsbegriff ab 01.01.2023

Am 20.10.2022 hat der Bundestag in seiner Sitzung den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Güterrechtsregisters gebilligt und hierin auch die Anpassungen im Insolvenzrecht beschlossen.

Prognosezeitraum bei Überschuldung verkürzt

Am 20.10.2022 hat der Bundestag in seiner Sitzung den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Güterrechtsregisters gebilligt und hierin auch Anpassungen im Insolvenzrecht beschlossen.

Sanierung außerhalb der Insolvenz ab dem 01.01.2021 möglich

Nach Auslauf der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2020 soll das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zum 01.01.2021 in Kraft treten.

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