Die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln ist einzelfallabhängig.
Am 20.10.2022 hat der Bundestag in seiner Sitzung den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Güterrechtsregisters gebilligt und hierin auch die Anpassungen im Insolvenzrecht beschlossen.
Am 20.10.2022 hat der Bundestag in seiner Sitzung den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Güterrechtsregisters gebilligt und hierin auch Anpassungen im Insolvenzrecht beschlossen.
Nach Auslauf der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2020 soll das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zum 01.01.2021 in Kraft treten.