Regulierungen sind Instrumente, um die Stabilität und Integrität von Märkten und Branchen zu gewährleisten. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher, der Förderung des fairen Wettbewerbs und der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Stabilität.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) informiert über die Möglichkeit der Unternehmen zum Nachweis der Anstrengungen, um Daten zu CBAM-Waren zu erhalten, sowie die Nutzung ihres Ermessensspielraums in der Bewertung der CBAM-Berichte
Am 19. Juni veranstaltete die EU-Kommission ein Webinar für Unternehmen, die derzeit verpflichtet sind, Emissionen im Zusammenhang mit Importen im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism zu melden.
Großer Aufwand bei der Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystem
Am 1. Oktober 2023 begann die Übergangsphase und der erste Berichtszeitraum des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist mangelhaft. Unternehmen können die Berichtspflichten nicht umsetzen, weil die benötigten Daten nicht geliefert werden.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 müssen sich die Unternehmen auf die nächste Phase der Berichterstattungspflichten einstellen, in der primäre Emissionsdaten von Lieferanten eine wichtige Rolle spielen.
Die DEHSt informiert über Vorgehen bei nicht rechtzeitig eingereichten Berichten.
Unternehmen sollen in Kürze ihre Berichte zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) einreichen, obwohl der gesamte Anmeldeprozess mit zu heißer Nadel gestrickt ist. Die Politik muss daher die Einführungsphase der Berichte verlängern.
Ob neue Freihandelsabkommen, Gesetzgebung zur Erreichung der Klimaziele oder Vorschläge zur Digitalisierung und vieles mehr - das European Office in Brüssel setzt sich auf europäischer Ebene für die Interessen der Maschinenbauindustrie ein.