Zum ersten Mal hat der VDMA ein Mitgliedertreffen in Kairo durchgeführt. Erörtert wurde die Marktsituation und die aktuellen Herausforderungen in Ägypten.
Die neuen Vorschriften zur Außenhandelsstatistik bringen für die Auskunftspflichtigen Änderungen ab Berichtsmonat Januar 2023 mit sich. Es sind hier Anpassungen der betrieblichen Systeme erforderlich.
Die ägyptische Zollverwaltung hat die verpflichtende Nutzung des neuen elektronischen Zollsystems "NAFEZA" für die Luftfracht bis Ende 2022 verschoben.
Die Freihandelsabkommen der EU sind den meisten Unternehmen bekannt. Doch wie verhält es sich, wenn Waren aus einer Produktion im Drittland in ein anderes Drittland geliefert werden?
Mit der DVO 2022/1039 hat die EU-Kommission die Anwendung der Präferenzzollbehandlung für bestimmte, auch für den Maschinenbau relevante, Waren aus Indien ausgesetzt.
Die präferentiellen Ursprungsregeln in der Paneuropa-Mittelmeerregion (PEM) wurden modernisiert und können in einigen Abkommen bereits angewendet werden.
Nachdem mehr als zwei Drittel der Staaten das AfCFTA-Abkommen ratifiziert hatten, konnte mit dessen Umsetzung am 1. Januar 2021 begonnen werden.
Importzollabfertigung durch Kunden oder Niederlassung vor Ort wirft Fragen bei VDMA-Mitgliedern auf. Im Web-Event der VDMA Außenwirtschaft informierte EY Moskau über Trends beim russischen Zoll.
Aktuelles Informationsangebot der Abteilung Außenwirtschaft zu allen Fragen rund um den Zoll.
Die ägyptische Zollverwaltung hat die Kosten zur Nutzung des neuen elektronischen Zollsystems "NAFEZA" mit Wirkung zum 14.10.2021 deutlich erhöht.
Der VDMA bietet zu aktuellen Außenhandelsthemen Informationsveranstaltungen an, im Web und live vor Ort.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion hat sich bei Ex- und Import die Abwicklung vollständig geändert. Wegen vieler in der Praxis noch bestehenden Fragen hat die EU-Kommission klarstellende Leitlinien veröffentlicht.
Der Deutsche Zoll hat Details zur Zollabwicklung nach dem Ende der Übergangsphase am 01. Januar 2021 veröffentlicht. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre praktische Zollabwicklung anzupassen.
Die Datenbank der Europäischen Kommission „Market Access Database“ ist seit dem 01.12.2020 ersetzt durch die neue Datenbank „Access2Markets“.
Die ab dem 01.01.2021 geltende Kombinierte Nomenklatur ist veröffentlicht worden.
Neues Merkblatt hebt Unterschiede für die Erlangung der jeweiligen zollrechtlichen Vereinfachungsverfahren hervor.
Der EU wurde seitens der WTO das Recht auf Strafzölle gegen die USA wegen unzulässiger Subventionen an Boeing zugesprochen. Die EU-Kommission hat eine vorläufige Produktliste zusammengestellt, von der auch Maschinenbauprodukte betroffen sind.
Aufgrund der hohen Internationalität des deutschen Maschinenbaus hat fast jedes Mitgliedsunternehmen irgendwann Kontakt mit den Zollbehörden und den teilweise sehr komplexen Zollvorschriften. Bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorschriften ohne unnötigen Aufwand unterstützen die Experten des VDMA.
Nach dem Ende der Übergangszeit wird das Vereinigte Königreich ab dem 1. Januar 2021 zollrechtlich als Drittland behandelt. Die Zollabteilungen der Mitgliedsunternehmen müssen sich auf diese neue Situation vorbereiten.
Die Weltzollorganisation WCO hat die für das Jahr 2022 geplanten Änderungen des „Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS)“ veröffentlicht. Auch für den Maschinenbau werden sich einige Änderungen ergeben.
Das Allgemeine Präferenzsystem der EU, das Waren aus Entwicklungsländern bei der Einfuhr Zollvorteile gewährt, soll aktualisiert werden. Die EU-Kommission hat hierzu eine öffentliche Konsultation gestartet.
Warum Mitgliedsunternehmen die Freihandelsabkommen der EU beim Export nur teilweise nutzen, ermittelte die VDMA Außenwirtschaft in einer Umfrage. Das Ergebnis gibt wertvolle Informationen für künftige Verhandlungen von Freihandelsabkommen.
Einige Partnerstaaten der EU haben bereits offiziell erklärt, während der Übergangsfrist Ursprungswaren des Vereinigten Königreichs als „Ursprung EU“ anzuerkennen. Weitere Partner haben ihre Bereitschaft dazu signalisiert.
Mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens ist das Vereinigte Königreich ab dem 01. Februar 2020 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Unklarheiten bestehen aber weiterhin in der präferenziellen Abwicklung.
Es hat lange gedauert, aber fast ein Jahr nach der Änderung des zollrechtlichen Ausführerbegriffs in Artikel 1 Nr. 19 UZK-DA hat nun auch die deutsche Zollverwaltung sich zur praktischen Anwendung dieser Rechtsänderung geäußert.
Das Team der VDMA Außenwirtschaft begleitet VDMA-Mitgliedsunternehmen bei der Internationalisierung des Maschinen- und Anlagenbaus. Wir unterstützen Sie praxisnah bei allen Fragen zum Auslandsgeschäft.