Gesetzliche Anforderungen zu Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft stellen Unternehmen vor Umsetzungsschwierigkeiten, aber auch diese bilden keine Ausnahme vom Kartellverbot.
Haften Geschäftsführer für Kartellbußen, die dem Unternehmen auferlegt werden? Diese Frage muss nun der EUGH beantworten.
Erstmals äußert sich das Bundeskartellamt zur Möglichkeit einer gemeinsamen Verhandlung von Patentlizenzen und hält diese für grundsätzlich zulässig.
Bei Durchsuchungen durch Kartellbehörden müssen die Unternehmen umfangreiche Nachprüfungen dulden. Hier können schon vermeintlich kleine Fehler teure Folgen haben.
Die Europäische Kommission verhängte ein Bußgeld in Höhe von € 337,5 Millionen gegen Mondelez. Hintergrund sind Verkaufsbeschränkungen, die Mondelez seinen Händlern auferlegte.
Auch nach der Entscheidung des EUGH in Sachen Super Bock verhängt das Bundeskartellamt ein Bußgeld für vertikale Preisbindung.