Die EU stellt konsolidierte Textfassungen ihrer Sanktionsverordnungen zur Verfügung. Bei den Russland-Sanktionen wurden die konsolidierten Rechtstexte mittlerweile auf Stand 16. Sanktionspaket aktualisiert.
Am 20. Mai 2025 hat die EU ihr 17. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht. Die Maßnahmen (5 Änderungsverordnungen) treten alle am 21.05.2025 in Kraft. Einige Sanktionsverschärfungen ist auch für den Maschinen- und Anlagenbau relevant.
Je härter der internationale Wettbewerb ist, desto stärker ist die Nachfrage nach Zahlungszielen durch den Hersteller. Aktuell sind es die disruptiven Maßnahmen vieler Länderregierungen, die den Absicherungsbedarf für Exporte steigen lassen.
In der Aufregung um US-Präsident Trump ist das 16. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus etwas untergegangen. Aber es gibt neue Risiken und Details, mit denen sich die VDMA-Mitglieder auseinandersetzen müssen.
Aktuelle Fragen rund um Russland-Sanktionen, internationale Beschaffungsversuche, Güterlistenprüfung, Erfüllungsverbot uvm diskutierten 38 Teilnehmer beim Erfahrungsaustausch des Landesverbands Österreich in Leonding bei Linz.
Was gibt es Neues im Bereich Exportkontrolle? Worauf muss man sich aktuell in der Praxis einstellen? Die Veranstaltung thematisierte die wichtigsten Entwicklungen.
Die Veranstaltung behandelte unter anderem Änderungen im Bereich ATLAS-Ausfuhr, CO²-Ausgleichssteuer (CBAM) sowie die Zollabwicklung in Drittländern.
Russland versucht mit allen Mitteln, in der EU verdeckt sanktionierte Güter zu beschaffen. Dadurch entsteht ein Risiko, ungewollt in Sanktionsverstöße verwickelt zu werden. VDMA-Außenwirtschaft gibt Tipps, wie hierauf reagiert werden kann.