Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht ein Merkblatt zu Brancheninitiativen im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
In den Tagen vor Ostern gab es einige Entwicklungen im ESG-Bereich, von „Stop-the-Clock“ bis EUDR-Leitlinien. Wir geben einen kurzen Überblick und nehmen Stellung zu den Aussagen zum LkSG im Koalitionsvertrag.
Paket zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands von Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich sieht auch Anpassungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive vor.
US-Justizministerium veröffentlicht Kriterien zur Bewertung von Compliance-Programmen.
Die Verschiebung des Anwendungsbeginns der Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf den 30.12.2025 ist am 22.12.2024 in Kraft getreten. Weitere inhaltliche Änderungen wurden nicht beschlossen.
Der Antikorruptionsausschuss der Businessgruppe der OECD (BIAC) sucht Anwendungsbeispiele für KI-gesteuerte Antikorruptionsbemühungen aus der Unternehmenspraxis. Bei Interesse können Sie Ihr Unternehmensbeispiel bis zum 20. November 2024 einreichen.
Pflicht zur Einreichung des LkSG-Berichts für das Geschäftsjahr 2023 wird durch Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes erneut verlängert bis zum 31.12.2025, um doppelte Berichtspflichten von Unternehmen nach LkSG und CSRD zu vermeiden.
Auswirkung auf den Maschinen- und Anlagenbau im Zusammenspiel mit der Elektrischen Automation
Als letzter EU-Vertragsstaat setzt Polen die Richtlinie EU 2019/1937 (Whistleblowerrichtlinie) in nationales Recht um.
Bis zum 16. August 2024 können Sie an einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) teilnehmen.
Der Cyber Resilience Act der Europäischen Union wirkt sich auf viele Produkte und Komponenten des Maschinenbaus aus. Unternehmen sollten rasch identifizieren, wie stark sie betroffen sind und Maßnahmen zu Compliance und Produktsicherheit ergreifen.
Unternehmen unterliegen verstärkten Geschäftsrisiken und verschiedenen Compliance-Regelungen. Mit einer optimalen Datenverwertung bleiben Sie dennoch wettbewerbsfähig, handlungsschnell und innovativ!
Es besteht Handlungsbedarf für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern