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Gesetzliche Anforderungen zu Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft stellen Unternehmen vor Umsetzungsschwierigkeiten, aber auch diese bilden keine Ausnahme vom Kartellverbot.
Haften Geschäftsführer für Kartellbußen, die dem Unternehmen auferlegt werden? Diese Frage muss nun der EUGH beantworten.
Erstmals äußert sich das Bundeskartellamt zur Möglichkeit einer gemeinsamen Verhandlung von Patentlizenzen und hält diese für grundsätzlich zulässig.
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