ERFA „Aktuelles aus der Steuergesetzgebung“
Die energetische Transformation und Digitalisierung der Industrie ist in aller Munde und drängt mit seinen Folgen auch immer mehr ins deutsche und internationale Steuerrecht. Wir möchten gern einige Aspekte darstellen und mit Ihnen diskutieren:
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Die energetische Transformation und Digitalisierung der Industrie ist in aller Munde und drängt mit seinen Folgen auch immer mehr ins deutsche und internationale Steuerrecht. Wir möchten gern einige Aspekte darstellen und mit Ihnen diskutieren:
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- Was hat die neue Regierung geplant? Welche Vorhaben betreffen die Maschinenbauindustrie? Wie geht es weiter mit der den Abschreibungsregelungen?
- Bedingt durch CoViD-19 aber auch durch die fortschreitende Digitalisierung werden insbesondere Montageüberwachungen, Inbetriebnahmen und Wartungen zunehmend (teilweise) Remote erbracht, also von außerhalb Projektstaates und somit ohne physische Präsenz auf der Baustelle. Die steuerliche Behandlung solcher Remote-Leistungen stellen wir vor.
- Quellensteuern begegnen uns nicht nur im Ausland. Auch in Deutschland sind Unternehmen an diversen Stellen mit der Herausforderung konfrontiert, eine Quellenbesteuerung richtig durchzuführen. Andernfalls droht die steuerliche Haftung. Anhand der Bauabzugsteuer sowie dem neugeregelten Steuerabzug nach § 50a EStG im Kontext von Softwarelizenzen, wollen wir uns dem Thema ein weiteres Mal widmen.
- In der Umsatzsteuer hat die Finanzverwaltung in den letzten 2 Jahren eine Vielzahl von BMF-Schreiben erlassen. Wir beschäftigen uns mit den für die Industrie wichtigsten davon, u.a. den Themen Leistungsort von Schulungsleistungen oder Einschränkung der Steuerfreiheit von Beförderungsleistungen in Zusammenhang mit Ausfuhren.
Darüber hinaus wollen wir in einen intensiven Erfahrungsaustausch mit Ihnen eintreten. In einer offenen Runde wollen wir uns gemeinsam Ihrer Themen annehmen. Dazu bitten wir Sie, ein für Sie brennendes Steuerthema mitzubringen und den Kollegen vorzustellen.
Referenten sind:
Monika Weltin
Ulrich Meißner
Florian Schmidt
aus der Steuerabteilung des VDMA.
Hinweise zur Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 10.05.2022 an.
Aus organisatorischen Gründen ist eine elektronische Anmeldung nach dem Anmeldeschluss nicht mehr möglich.
Maximale Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern: 20 Personen, auf max. 2 Personen pro Unternehmen
Agenda
Mo. 16.05.22