Covid-19
Die Pandemie und ihre rechtlichen Folgen

Die Covid-19 Pandemie schafft eine Ausnahmesituation für Unternehmen und Beschäftigte ebenso wie für Lieferanten und Kunden. Es gilt Antworten auf viele rechtliche Fragestellungen zu finden, z.B. im Bereich des Arbeits- und Vertragsrechts oder auch des Steuerrechts. Hinzu kommen zahlreiche gesetzliche Vorgaben für Reisetätigkeiten und verschiedene Quarantänevorschriften.
Auch der Arbeitsschutz spielt eine große Rolle, um das Infektionsgeschehen zu minimieren.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird.
Die Regelung des § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) macht die Gewährung einer Entschädigung für Zeiten der Quarantäne vom Impfstatus abhängig.
Die Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel lässt weiterhin auf sich warten. Die zuständige Arbeitsgruppe des Arbeitsstättenausschusses wird erst am 11. Mai 2022 hierzu wieder beraten.
Wie können Arbeitgeber auf die Vorlage eines gefälschten Impfausweises reagieren? Abmahnen oder gleich kündigen? Das ArbG Düsseldorf hat einen entsprechenden Fall entschieden.
Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zum 20. März 2022 auch die Home-Office Pflicht ausgelaufen.
Die Corona-Pandemie führt weiterhin zu erheblicher Verunsicherung im persönlichen wie beruflichen Bereich.
Bis zum 30. Juni 2022 gelten weiterhin Sonderregelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Der Bundesrat hat am 11. März 2022 das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz gebilligt.
Sind Zeiten einer behördlich angeordneten Quarantäne auf den Urlaub anzurechnen? Das ist zwischen Landesarbeitsgerichten umstritten – ein Überblick
Ein Arbeitgeber darf ein „2G-Modell“ einführen und Beschäftigten, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügen, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Das RKI hat in seinen neuen fachlichen Vorgaben die Verkürzung der Dauer über den Genesenenstatus für geimpfte Personen aufgehoben.
Am 9. Februar 2022 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Sonderregelungen bei Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der kürzlich verlängerten Kurzarbeitergeldregelungen und anderer offener Fragen folgende Fachliche Weisungen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht:
Der Bundesrat hat der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung und der Coronavirus-Einreiseverordung am 14. Januar zugestimmt.
Lockdown kann Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen. Geprüft werden muss im Einzelfall, ob ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Ein Mietmangel liegt nicht vor.
Anforderungen an Impfzertifikate und Genesenennachweis wurden angepasst. Die Corona-Einreiseverordnung wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Bei coronabedingter Verschiebung einer berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme hat der Teilnehmer ein Recht zur Nichtteilnahme und einen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmevergütung.
Optimal informiert - Reiseeinschränkungen und nationale Maßnahmen bei Arbeitseinsätzen durch Corona
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 die Fortführung der erhöhten Leistungssätze beschlossen.
Mit der Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 24. November 2021 bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, Corona-Tests anzubieten, bestehen.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde verlängert und in wenigen Punkten überarbeitet.
Mitte November 2021 haben Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze beschlossen.
Der VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann zur Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten:
Die Broschüre „Orientierungshilfe im rechtlichen Dschungel“ behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Personen mit Minijob haben bei pandemiebedingten behördlichen Betriebsschließungen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung
Bereits mehrere Bundesländer machen die Gewährung von Entschädigungen vom Impfstatus der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abhängig. Nun hat man sich auf eine einheitliche Behördenpraxis geeinigt.
Mehrere Bundesländer wollen die Gewährung von Entschädigungen während einer Quarantäne vom Impfstatus der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abhängig machen.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 01.09.2021 die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
Immer wieder stellt sich die Frage, wie § 616 BGB bei Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG infolge behördlich angeordneter Quarantänen anzuwenden ist.
Home-Office stellt nun grundsätzlich doch kein milderes Mittel im Vergleich zu einer Änderungskündigung dar
Wer sich während seines Urlaubs in coronabedingte Quarantäne befindet, bekommt den Urlaub nicht ohne weiteres nachgewährt.
Eine in der Corona-Pandemie angeordnete Quarantäne schließt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht aus.
Das LG Köln hat entschieden, dass die Absage einer für März 2020 anberaumten Messe Ende Februar 2020 nicht schuldhaft pflichtwidrig war – trotz seinerzeit fehlender behördlicher Anordnung.
Die EU sollte sich rasch auf einen einheitlichen europäischen Impfpass einigen und das Digitale Grüne Zertifikat europaweit einführen. Das würde die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der EU enorm erleichtern.
Nach derzeitigem Stand läuft die unter bestimmten Voraussetzungen durch den Gesetzgeber vorübergehend gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wohl zum 30.04.2021 aus.
Das verpflichtende Selbsttest-Angebot in den Betrieben ist für die Maschinen- und Anlagenbauer handhabbar. Der VDMA erwartet nun von der Öffentlichen Hand, dass die Impfkampagne in Deutschland weiter Fahrt aufnimmt und effizient organisiert wird.
Seit Jahresbeginn hat die Volksrepublik die Einreisebedingungen für ausländisches Fachpersonal so verschärft, dass es Mittelständlern kaum noch möglich ist, die Vorgaben zu erfüllen. In der Folge können viele Maschinen und Anlagen nicht installiert oder gewartet werden. Der VDMA fordert pragmatische Lösungen.
Vor dem Arbeitsgericht Augsburg scheiterte vor kurzem ein 63 Jahre alter Kläger, der während der Pandemie aus einem ärztlichen Attest ein Recht auf Home-Office oder auf ein Einzelbüro ableiten wollte.
Das Landgericht Paderborn hat die Corona-Pandemie ausdrücklich als einen Fall "höherer Gewalt" im Lichte einer sogenannten Force-Majeure-Klausel eingestuft.
Das mobile Arbeiten im Home-Office gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Trend zum Home-Office wird auch nach der Pandemie anhalten. Home-Office Tätigkeiten im Ausland können sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerlich unerwünschte Auswirkungen haben.
Der Erhalt der Fertigung ist für Unternehmen lebenswichtig. Welche Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber zu treffen und kann davon die Vermutungswirkung ausgehen?
Im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurden Verbesserungen des steuerlichen Verlustrücktrages vorgenommen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hierzu ein Online-Verfahren entwickelt.
Besondere Arbeitsschutzstandards sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Zeit der Covid19-Pandemie erlassen worden.
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VDMA Fokus-Thema

Veranstaltungen & Messen
Am 13. und 14. Juni 2022 findet der erste VDMA-Infotag Industrieanlagenbau mit dem Themenschwerpunkt „Vom Angebot zum Anlagenvertrag“ in Frankfurt statt.
In einem ganztägigen Workshop können Sie sich mit US-Anwalt Manuel Schönhuber von der US-Kanzlei Jackson Walker LLP in Texas, USA, über wichtige rechtliche Themen austauschen, die im Zusammenhang mit Ihrem US-Geschäft von Interesse sind. Dazu sind zwei Themenschwerpunkte vorgesehen:
VDMA Webinarreihe: Compliance im Mittelstand: "Grundlagen eines Compliance Management Systems" Mittwoch, 22. Juni 2022 10:00 bis 12:30 Uhr Online-Webinar
In dieser Veranstaltung werden unsere Experten Ihre Rechtsfragen im Bereich X-as-a-Service beantworten.
Wie gestaltet man den Wandel?